old depot of Potsdam Museum

Funding for Provenance Research on Cultural Assets Seized in the Soviet Zone of Occupation and the GDR

This page provides information regarding the funding of projects about cultural property seized in the Soviet Zone of Occupation and the GDR for applicants. There is also information about previous  research cooperations.

Grundsätzliche Informationen

Die Förderrichtlinie SBZ/DDR ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Voraussetzung für einen Antrag ist in der Regel der Verdacht, dass Kulturgut in eigenen Sammlungsbeständen im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen in der SBZ/DDR entzogen oder abhandengekommen ist. 

Antragsberechtigt sind Kultur- und Sammlungsgut bewahrende und/oder dazu forschende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen Museen, Bibliotheken, Archive sowie deren Fachverbände, Universitätssammlungen, aber auch Einrichtungen in privatrechtlicher Trägerschaft sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts. 

Die Ziele der Projektförderung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste sind: 

  • systematische und nachhaltige Aufarbeitung der Provenienzen von im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen in der SBZ/DDR entzogenen oder abhanden gekommenen Kulturgütern in öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich Museen, Bibliotheken und Archiven in Deutschland (Bestandsforschung), 
  • Forschung zu grundlegenden Fragen im Zusammenhang mit dem Kulturgutentzug im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen in der SBZ/DDR (Grundlagenforschung), 
  • Etablierung und Weiterentwicklung der Methoden der Provenienzforschung und deren Standardisierung,
  • nachhaltige digitale sowie öffentlich zugängliche Dokumentation der Forschungsergebnisse.

Die Förderung objektbezogener Bestandserforschung zielt ferner darauf ab, historische Grundlagen für eine Rückgabe unrechtmäßig entzogener Kulturgüter an die Opfer von SBZ/DDR-Kulturgutentziehungen zu prüfen. Mit Annahme der Förderung demonstriert der aktuelle Besitzer den Willen, Rückgaben grundsätzlich anzustreben. 

Bewilligte Mittel können für befristete Personalstellen, für Werkverträge sowie für Sachausgaben wie beispielsweise Reisekosten eingesetzt werden. Nicht förderungswürdig sind Ausstellungen, Veranstaltungen oder Promotionsvorhaben sowie Druckkostenzuschüsse.
 

Förderformate

Langfristiger Forschungsbedarf

Gefördert werden langfristige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, doch sollte die Projektlaufzeit insgesamt 36 Monate nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die Projektdauer bis zu 60 Monate betragen. Die Förderung langfristiger Projekte erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. Beantragt werden kann ein Projektkostenzuschuss, das heißt Zuwendungsempfänger:innen tragen einen Eigenanteil an den Projektkosten. Neuanträge für langfristige Projekte können bis zu den Stichtagen 1. April und 1. Oktober eingereicht werden (Ausschlussfrist).

Kurzfristiger Forschungsbedarf

Gefördert werden kurzfristige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist nicht möglich. Die Förderung kurzfristiger Projekte erfolgt als Festbetragsfinanzierung, das heißt Zuwendungsempfänger:innen tragen in diesem Fall keinen Eigenanteil an den Projektkosten. Beantragt werden kann eine Zuwendung bis maximal 40.000 €. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden. 

Important documents

Vorgehen

Further Content

Saal Schloss Rötha
Basics and Overview
Background on the expropriation of cultural property in the Soviet Occupation Zone/GDR and research conducted in this area
Volkseigentum Tisch
Retransfers
The approach to retransfers of cultural property expropriated in the Soviet Occupation Zone and the GDR
Cover "Provenire" volume 3
Materials
Publications, events and exhibitions relating to the expropriation of cultural property in the Soviet Occupation Zone and GDR