Funding for Provenance Research on Cultural Assets Seized in the Soviet Zone of Occupation and the GDR
Grundsätzliche Informationen
Förderformate
Important documents
Vorgehen
Antrag vorbereiten und Beratung nutzen
Für eine Beratung zur Antragstellung und Projektvorbereitung wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Kulturgutentziehungen SBZ/DDR. Unabhängig von Sprechzeiten erreichen Sie das Beratungsteam unter SG42@kulturgutverluste.de.
Hat keine Beratung durch die Mitarbeiter:innen des Sachgebiets stattgefunden, kann Ihr Förderantrag leider nicht berücksichtigt werden.
Schritt 1
Bitte entscheiden Sie zunächst, welches der im Folgenden beschriebenen Projektformate für Ihr Anliegen geeignet ist.
A: Provenienzforschung (FöRiLi IV (1) 1)
Provenienzforschung zu Kulturgutentziehung in der SBZ/DDR soll helfen Vorbesitzer:innen eines Objekts und die genauen Erwerbungsumstände zu ermitteln, insbesondere wenn Hinweise auf nicht-einvernehmliche Besitzverläufe vorliegen.
Versuchen Sie zunächst, sich einen ersten Überblick über mögliche SBZ/DDR-Entzugskontexte der Objekte Ihrer Sammlung zu verschaffen.
Definieren Sie aus dieser Zahl der insgesamt zu prüfenden Objekte einen realistischen Umfang für ein erstes Forschungsprojekt. Entscheiden Sie sich für ein Konvolut oder eine Objektgruppe, deren Bearbeitung in der geplanten Projektlaufzeit realisierbar ist.
Arbeiten Sie sich soweit in die Thematik ein, dass Sie in der Lage sind, ihr Projekt in einen größeren wissenschafts- und sammlungshistorischen Rahmen zu stellen. Benennen Sie die Desiderate und Bedarfe so klar wie möglich. Sind beispielsweise in Ihren Inventarbüchern bekanntermaßen am SBZ/DDR-Kulturgutentzug beteiligte Personen oder Institutionen genannt, so geben Sie dies in Ihrem Antrag bitte an.
Sofern Dauerleihgaben Teil der beantragten Recherchen sind, ist die Einwilligung der Eigentümer:innen einzuholen oder ein gemeinsamer Antrag zu stellen.
B: Grundlagen- und Kontextforschung (FöRiLi IV (1) 2)
Hier handelt es sich um Projekte von grundsätzlicher Bedeutung für die Provenienzforschung zu SBZ/DDR-Entzugskontexten. Darunter fallen beispielsweise die Rekonstruktion und Analyse von Akteur:innennetzwerken, Strukturen, Prozessen und Ereignissen, die maßgeblich waren für Verlust und Aneignung von Objekten, ihre Verbringung in kulturgutbewahrende Institutionen (Museen, Bibliotheken und Archive) und den Handel (z. B. Handelsnetzwerke, Untersuchung historischer Vorgänge mit Grundsatzcharakter, Überlieferungssituationen).
Förderwürdig sind auch Projekte zur Erschließung und Dokumentation von Archivalien und Schrifttum mit zentraler Bedeutung für die Opfer von Kulturgutentziehungen in der SBZ/DDR und die Aufklärung von Entzugsvorgängen. Überlegen Sie, ob bei Ihrem Projekt die übergreifende, grundsätzliche Bedeutung tatsächlich gegeben ist. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn die Archivalien für sammlungsbewahrende Institutionen, Provenienzforscher:innen und/oder Interessensgruppen von Relevanz sind.
C: Kurzfristige Einzelfallrecherche / „Erstcheck“ (FöRiLi IV (1) 3)
Für Einzelfallrecherchen – etwa bei Auskunfts- und Rückgabeersuchen – und für die Durchführung eines „Erstchecks“ kann eine Vollfinanzierung beantragt werden.
Das Format der so genannten „Erstchecks“ soll kulturgutsammelnde Institutionen bei der ersten Bedarfsermittlung für Provenienzforschung unterstützen. Es dient dazu, Verdachtsmomente auf SBZ/DDR-Entzugskontexte zu eruieren und die Ausgangs- und Quellenlage zu sondieren.
Das Ergebnis des Erstchecks ist in der Regel eine erste Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Es kann Grundlage eines Antrags auf systematische Bestandsprüfung sein.
Schritt 2
Formulieren Sie Ihre Beweggründe für die Antragstellung. Erläutern Sie die Dringlichkeit des Forschungsbedarfs einschließlich der Verdachtsmomente im Hinblick auf SBZ/DDR-Entzugskontexte. Stellen Sie die bereits erfolgten Vorarbeiten dar. Definieren Sie einen realistischen Umfang für Ihr Forschungsprojekt. Identifizieren Sie die für das Projekt relevanten Quellen- und Archivbestände und beziehen Sie dafür nötige Recherchereisen in ihren Antrag ein. Entwickeln Sie ein Konzept für die Veröffentlichung der Ergebnisse und die geforderte Transparenz gegenüber Opfern und Öffentlichkeit.
Schritt 3
Erstellen Sie einen möglichst detaillierten Arbeitsplan mit einzelnen, zeitlich und inhaltlich definierten Arbeitsschritten und Projektzielen.
Schritt 4
Verfassen Sie einen Finanzierungsplan mit ausgewiesenen Eigenmitteln, gegebenenfalls Drittmitteln und Ihrer beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste beantragten Zuwendung. Der Plan legt in Einzelpositionen nachvollziehbar dar, wie Sie sich den finanziellen Zuschnitt bei der Umsetzung Ihres Projektes vorstellen.
Als Eigenmittel können projektbedingte Personalausgaben, Werkverträge, aber auch Sachausgaben wie beispielsweise Reisekosten sowie ein geringer Betrag für die Unterhaltung des Arbeitsplatzes angegeben werden. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln der Antragstellenden entsprechen, möglichst 10 % der Gesamtsumme jedoch nicht unterschreiten. (Ist ein angemessener Eigenanteil nicht zu leisten, bitten wir Sie, mit unserem Beratungsteam unter SG42@kulturgutverluste.de vor dem Ausfüllen Ihres Antrags Verbindung aufzunehmen.) Bei kurzfristigen Anträgen muss kein Eigenanteil eingebracht werden.
Leistungen durch hauseigenes Personal – wie die wissenschaftliche, restauratorische, museologische oder anderweitige Projektbegleitung – werden im Antrag nur „nachrichtlich“ dargestellt und können nicht im Finanzierungsplan veranschlagt werden.
Für die Abrechnung von Reisen im In- und Ausland gilt das Bundesreisekostengesetz.
Informationen zur Abrechnung von Reisekosten finden Sie auch auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.
Bitte beachten Sie bei der Angabe von Pauschalen (z. B. Sachkostenpauschalen, Gemeinkostenzuschläge), dass deren tatsächliche Aufwendung im Verwendungsnachweis in Form von Belegen nachgewiesen werden muss.
Schritt 5
Bitte lassen Sie Ihren vollständigen Antragsentwurf bis spätestens vier Wochen vor der Antragsfrist bzw. vor der geplanten Abgabe im Falle eines kurzfristigen Forschungsbedarfes vom Sachgebiet SBZ/DDR auf sachliche und formale Richtigkeit prüfen.
Formfehler können zum Ausschluss Ihres Antrags führen. Die Empfehlungen der Mitarbeiter:innen des Sachgebiets Kulturgutverluste SBZ/DDR dienen daher Ihrer Unterstützung.
Projekt durchführen
Der Förderbeirat beurteilt den eingereichten Antrag und spricht eine Empfehlung an den Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste aus. Der Vorstand entscheidet auf Grundlage der Empfehlung über eine Bewilligung oder Ablehnung der Förderung (vgl. Förderrichtlinie VII.4).
Werden im Zuge der Begutachtung durch den Förderbeirat Auflagen beschlossen, ist die Antragsbewilligung von der Erfüllung durch den/die Antragsteller:in abhängig.
Für die Umsetzung der Auflagen ist eine Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen nach erfolgter Benachrichtigung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste vorgesehen.
Zuwendungsvertrag
Mit der Förderzusage erhält der Antragsteller die Aufforderung, die Rahmenbedingungen des geförderten Projekts mitzuteilen.
Bezüglich des Projektbeginns empfehlen wir, diesen erst dann anzusetzen, wenn die Voraussetzungen für eine tatsächliche Arbeitsaufnahme gegeben sind und Projektbearbeiter:innen sowie Arbeitsbeginn feststehen. Die vereinbarte Projektlaufzeit muss verbindlich festgehalten werden, da die Auszahlung der Zuwendung daran gebunden ist.
Sobald alle erforderlichen Informationen seitens Antragsteller:in vorliegen, stimmen Deutsches Zentrum Kulturgutverluste und Zuwendungsempfänger:in auf der Grundlage des eingereichten Antrages sogenannte Erfolgskriterien ab. Die Erfolgskriterien bilden die in der Laufzeit zu erfüllenden Projektziele ab. Bei Nichterfüllung der Erfolgskriterien kann ein Projekt als gescheitert bewertet und Zuwendungen können zurückgefordert werden.
Nach Abstimmung der Erfolgskriterien erhält der geförderte Projektträger vor Projektbeginn den Zuwendungsvertrag.
Der Zuwendungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Projektförderung bzw. die Auszahlung der bewilligten Gelder. Mit dem Zuwendungsvertrag erhalten Zuwendungsempfänger:innen auch die notwendigen Unterlagen zum weiteren Verfahren.
Darstellung der geförderten Projekte auf der Website des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste informiert auf seiner Website über alle geförderten Projekte. Die Projektbeschreibung im Umfang von 1.500–2.000 Zeichen wird spätestens vier Wochen nach Projektbeginn auf der DZK-Website veröffentlicht. Die Beschreibung enthält neben Kontaktdaten der Ansprechpartner:innen der geförderten Institution(en) auch Angaben zu Gegenstand und Zielen des Projekts sowie zu Transparenzmaßnahmen insbesondere in Bezug auf die Ergebnisse. Sie wird nach Ablauf der Förderung aktualisiert.
Mittelanforderung
Mit dem Zuwendungsvertrag erhalten Zuwendungsempfänger:innen die notwendigen Unterlagen für die Auszahlung der Zuwendung. Die Zuwendung wird nur in der bewilligten Summe ausgezahlt und muss während der Projektlaufzeit per verbindlicher Mittelanforderungen abgerufen werden.
Bei langfristigen Projekten setzt die Mittelanforderung die vorherige Verwendung der veranschlagten Eigenmittel voraus. Erst danach kann eine erste Mittelanforderung an das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die jeweils angeforderten Gelder innerhalb von sechs Wochen verausgaben (6-Wochen-Frist). Nicht verausgabte Beträge müssen zurückerstattet werden.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste bietet monatliche Schulungen zur korrekten zuwendungsrechtlichen Abwicklung von Projekten an.
Hinweise auf die Termine dieser Schulungen finden Sie in der Übersicht „Aktuelles“.
Zwischenbericht
Bei einem langfristigen Projekt mit einer Laufzeit von 24 Monaten ist nach zwölf Monaten ein Zwischenbericht vorzulegen.
Beträgt der Förderzeitraum mehr als 24 Monate, ist alle zwölf Monate ein Zwischenbericht vorzulegen. Bei Projekten, deren Dauer nicht mehr als zwölf Monate beträgt, ist lediglich ein Abschlussbericht vorzulegen.
Bei einer Projektverlängerung kann im Antragsformular im Feld „Vorarbeiten“ auf den Zwischenbericht verwiesen werden.
Projekt abschließen
Der Projektabschluss erfordert folgende Berichte:
Verwendungsnachweis und Sachbericht
Der Verwendungsnachweis ist dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Förderzeitraums vorzulegen. Dieser besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis gemäß Vorlage und einem Sachbericht.
Abschlussbericht
Der Abschlussbericht dient der Qualitätskontrolle und der Auswertung der Ergebnisse für die Provenienzforschung insgesamt. Er sollte dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste spätestens drei Monate nach Ablauf des Förderzeitraums in digitaler und gedruckter Form vorliegen.
Hat sich im Ergebnis der Forschung herausgestellt, dass Teile des Bestands zwischen 1945 und 1990 nicht einvernehmlich erworben wurden, ist von den Zuwendungsempfänger:innen im Abschlussbericht eine Konsequenz zu formulieren.
Der Abschlussbericht wird in der Datenbank Proveana gespeichert und die Ergebnisse werden ebendort sachbezogen abgebildet.
Projekt nachbereiten
Die geförderten Institutionen informieren auch nach Projektabschluss das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste über weiterführende Forschungen und Erkenntnisse, Rückgabeanfragen und Rückgaben.
Bei Fragen bezüglich eines ethisch gerechtfertigten Umgangs mit entzogenen Objekten bietet das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste an, Kontakte zu relevanten Expert:innen, koordinierenden Stellen und praxiserfahrenen Institutionen herzustellen.