altes Depot des Potsdam Museums

Förderung der Provenienzforschung im Bereich Kulturgutentziehungen in der Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik

 Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung und die notwendigen Dokumente zum Download.

Grundsätzliche Informationen

Die Förderrichtlinie SBZ/DDR ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Voraussetzung für einen Antrag ist in der Regel der Verdacht, dass Kulturgut in eigenen Sammlungsbeständen im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen in der SBZ/DDR entzogen oder abhandengekommen ist. 

Antragsberechtigt sind Kultur- und Sammlungsgut bewahrende und/oder dazu forschende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen Museen, Bibliotheken, Archive sowie deren Fachverbände, Universitätssammlungen, aber auch Einrichtungen in privatrechtlicher Trägerschaft sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts. 

Die Ziele der Projektförderung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste sind: 

  • systematische und nachhaltige Aufarbeitung der Provenienzen von im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen in der SBZ/DDR entzogenen oder abhanden gekommenen Kulturgütern in öffentlichen und privaten Einrichtungen, einschließlich Museen, Bibliotheken und Archiven in Deutschland (Bestandsforschung), 
  • Forschung zu grundlegenden Fragen im Zusammenhang mit dem Kulturgutentzug im Zusammenhang mit Verfolgungs- und Willkürmaßnahmen in der SBZ/DDR (Grundlagenforschung), 
  • Etablierung und Weiterentwicklung der Methoden der Provenienzforschung und deren Standardisierung,
  • nachhaltige digitale sowie öffentlich zugängliche Dokumentation der Forschungsergebnisse.

Die Förderung objektbezogener Bestandserforschung zielt ferner darauf ab, historische Grundlagen für eine Rückgabe unrechtmäßig entzogener Kulturgüter an die Opfer von SBZ/DDR-Kulturgutentziehungen zu prüfen. Mit Annahme der Förderung demonstriert der aktuelle Besitzer den Willen, Rückgaben grundsätzlich anzustreben. 

Bewilligte Mittel können für befristete Personalstellen, für Werkverträge sowie für Sachausgaben wie beispielsweise Reisekosten eingesetzt werden. Nicht förderungswürdig sind Ausstellungen, Veranstaltungen oder Promotionsvorhaben sowie Druckkostenzuschüsse.
 

Förderformate

Langfristiger Forschungsbedarf

Gefördert werden langfristige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich, doch sollte die Projektlaufzeit insgesamt 36 Monate nicht überschreiten. In Ausnahmefällen kann die Projektdauer bis zu 60 Monate betragen. Die Förderung langfristiger Projekte erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. Beantragt werden kann ein Projektkostenzuschuss, das heißt Zuwendungsempfänger:innen tragen einen Eigenanteil an den Projektkosten. Neuanträge für langfristige Projekte können bis zu den Stichtagen 1. April und 1. Oktober eingereicht werden (Ausschlussfrist).

Kurzfristiger Forschungsbedarf

Gefördert werden kurzfristige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist nicht möglich. Die Förderung kurzfristiger Projekte erfolgt als Festbetragsfinanzierung, das heißt Zuwendungsempfänger:innen tragen in diesem Fall keinen Eigenanteil an den Projektkosten. Beantragt werden kann eine Zuwendung bis maximal 40.000 €. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden. 

Wichtige Dokumente

Vorgehen

Weitere Inhalte

Saal Schloss Rötha
Grundlagen & Übersicht
Hintergründe zum Kulturgutentzug in SBZ/DDR und seiner Erforschung
Volkseigentum Tisch
Rückübertragungen
Zum Umgang mit Rückübertragungen von Kulturgut, das in SBZ und DDR entzogen wurde
Titelmotiv Schriftenreihe „Provenire“: Band 3
Materialien
Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Ausstellungen zum Kulturgutentzug in SBZ und DDR