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Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände haben im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengespräches die Unterzeichnung des Verwaltungsabkommens zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut abgeschlossen. Das Abkommen bildet die Grundlage für die unter enger Einbeziehung des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference beschlossene Weiterentwicklung der Beratenden Kommission zu einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste unterstützt die Geschäftsstelle der Schiedsgerichtsbarkeit in organisatorischen Fragen und ist dienstrechtlich für sie zuständig.
Finden Sie hier die vollständige Pressesmitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien: