Inventarbuch
NS-Raubgut

Bund restituiert NS-Raubkunst an die Erbengemeinschaft nach Albert von Goldschmidt-Rothschild

Der barocke Wandteppich war in die Kunstsammlung Hermann Görings gelangt und wird nun zurückgegeben.

Die Kunstverwaltung des Bundes hat einen barocken Wandteppich an die Erbengemeinschaft von Albert Freiherr von Goldschmidt-Rothschild (1879–1941) zurückgegeben. Der Wandteppich stammt aus einer Manufaktur im französischen Aubusson und zeigt das Ufer einer Seebucht mit Wasservögeln. Bis 1936 befand er sich in der Sammlung von Albert Freiherr von Goldschmidt-Rothschild (1879–1941) in Frankfurt am Main.

Die Provenienzforschung durch die Kunstverwaltung des Bundes hat erwiesen, dass der Teppich seinem Eigentümer während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurde. Albert von Goldschmidt-Rothschild war ein Unternehmer und Kunstsammler, der zusammen mit seiner Ehefrau Marion von Goldschmidt-Rothschild (1902–1982) eine renommierte Kunstsammlung aufgebaut hatte. Aufgrund seiner jüdischen Herkunft war er in der NS-Zeit  antisemitischen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt. Im Mai 1936 musste Albert von Goldschmidt-Rothschild den Wandteppich unter dem Druck der Verhältnisse in Frankfurt am Main versteigern lassen. 1939 emigrierte er über die Niederlande und Großbritannien in die Schweiz, wo er 1941 in Lausanne verstarb.

Spätestens ab 1939 war der Wandteppich Teil der Kunstsammlung Hermann Görings. Nach Kriegsende stellten ihn amerikanische Streitkräfte in Berchtesgaden sicher und überführten ihn in den Münchner Central Collecting Point (Inv.-Nr. 5457). Auf der Grundlage von Artikel 134 Grundgesetz ging das Objekt 1960 als ehemaliges Reichsvermögen in Bundesvermögen über.

Die ausführlichen Ergebnisse der Provenienzforschung zu dem Wandteppich sind in der Provenienzdatenbank des Bundes unter www.provenienzdatenbank.bund.de veröffentlicht.

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Mehr Informationen: www.kunstverwaltung.bund.de