Gemälde werden aus einer Kiste entnommen, viele Personen sehen dabei zu

Rückführungen

Hier geben wir einen kurzen Einblick in die Geschichte der Rückführungen von kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern und die rechtliche Situation. Außerdem finden Sie hier eine Liste der Konventionen und zwischenstaatlichen Vereinbarungen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Ab Februar 1945 konzentrierten sich die Aktivitäten der Trophäenbrigaden der Roten Armee auf die „Sicherstellung“ von Kulturgütern. In den Monaten nach dem Ende des Krieges wurden die Abtransporte in die Sowjetunion systematisiert. Kulturgüter sollten als Kompensation für die Kriegsverluste der dortigen Museen und Bibliotheken dienen. Die kriegerischen Zerstörungen von Kulturgütern und Baudenkmälern, aber auch der gezielte Raub durch deutsche Sondereinsatzstäbe hatten in ganz Europa tiefe Spuren hinterlassen.

Auch in den westlichen Besatzungszonen wurde die Kompensationsfrage (sog. „restitution in kind“) zum Kriegsende diskutiert. Die amerikanischen Kunstschutzoffiziere (Monuments Men) lehnten mit dem „Wiesbadener Manifest“ vom November 1945 die Verbringung von Kulturgütern aus deutschen Museen in die Vereinigten Staaten ab. Die in die westalliierten Central Collecting Points verbrachten Bestände aus öffentlichem Besitz wurden in den folgenden Jahren sukzessive an die Herkunftsländer zurückgegeben bzw. in die Treuhandverwaltung der deutschen Bundesregierung übergeben.

Mit dem Tod Josef Stalins 1953 und der Anerkennung der Souveränität der DDR 1954 kam es auch in der Sowjetunion zu einer Neubewertung der Rückführungsfrage. Ab 1955 kehrten zunächst Gemälde über Berlin nach Dresden zurück. Ab September 1958 fand innerhalb weniger Monate die größte, zahlreiche Museen betreffende Rückführungsaktion von kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern aus der Sowjetunion in die DDR statt.

Nach wie vor ist die Zahl verlagerter oder vermisster Kulturgüter groß. Bis heute tauchen Kriegsverluste beispielsweise im Kunsthandel, in privaten Haushalten oder als Irrläufer in deutschen Museumsdepots auf. Noch immer befinden sich wesentliche Sammlungsbestände auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. 

Rechtliche Situation

Im Hinblick auf die Rückführung von Kriegsverlusten ist zwischen Völkerrecht und Zivilrecht zu differenzieren: Ausgangspunkt für die Rückführungen kriegsbedingt verlagerten Kulturguts bildet das Völkerrecht und hier speziell die Haager Landkriegsordnung von 1907. Sie verbietet etwa Plünderungen (Art. 47 HLKO), schützt das Privateigentum und untersagt die Beschlagnahmung, Zerstörung oder Beschädigung von Werken der Kunst (Art. 56 HLKO). Die Ge­setz­ge­bung er­fuhr ei­ne Be­stä­ti­gung und Prä­zi­sie­rung mit der Haa­ger Kon­ven­ti­on von 1954 und dem Zu­satz­pro­to­koll 1 der Gen­fer Kon­ven­tio­nen 1977. Allerdings sind diese letztgenannten Bestimmungen aufgrund des Rückwirkungsverbots nicht auf infolge des Zweiten Weltkriegs verlagerte Kulturgüter anwendbar. Entscheidend sind jedoch mehrere zwi­schen­staat­li­che Ab­kom­men zur Rück­füh­rung von Kriegsverlusten.

1998 erklärte die Russische Föderation per Gesetz alle infolge des Zweiten Weltkrieges in die UdSSR verbrachten Kulturgüter zum Eigentum der Föderation, sofern sie sich noch im Hoheitsgebiet befinden und sofern sie nicht aus privatem Eigentum stammten. Bestände, die zum Schutz in Regionen ausgelagert wurden, welche seit dem Zweiten Weltkrieg einem anderen Staatsgebiet angehören, sind völkerrechtlich ungeklärt. Dies trifft zum Beispiel auf Kulturgüter zu, die aus deutschen Museen und Bibliotheken in Auslagerungsorte in Schlesien (heute Polen) verbracht worden waren.

Zivilrechtlich betrachtet werden, ähnlich wie bei NS-Raubgut, Herausgabeansprüche –ungeachtet eventuell noch bestehenden Eigentums des Anspruchstellers – heute regelmäßig verjährt sein.

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste dokumentiert Rückführungen von kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern. Da diese Rückführungen dezentral erfolgen und es keine Meldepflicht gibt, erhebt die Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich tatsächlich erfolgter Rückgaben. Über Ergänzungen zu Rückführungen und Korrekturen freuen wir uns!

Konventionen und zwischenstaatliche Vereinbarungen

Weitere Inhalte

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Hintergründe zu kriegsbedingt verlagerten Kulturgutverlusten, ihrer Dokumentation und Rückführung
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Förderung
Mehr Informationen zur Förderung im Bereich Kriegsverluste
Leere Bilderrahmen forderten die Rückführung der im Central Collecting Point Wiesbaden gelagerten Gemälde der West-Berliner Gemäldegalerie in Berlin-Dahlem, 1953–1955
Materialien
Ausstellungen, Publikationen und Erklärfilme zum Thema Kriegsverluste