NS-Raubgut: Grundlagen und Übersicht
Historischer Hintergrund
Mit ihrer Machtübernahme im Jahr 1933 begannen die Nationalsozialisten, politische Gegner:innen und unliebsame Organisationen auszuschalten, insbesondere aber jüdische Bürger:innen nach und nach ihrer Rechte zu berauben. Mit verschiedenen Gesetzen und Steuern beziehungsweise Zwangsabgaben schuf sich das Regime zudem die Grundlage für die Enteignung von politischen Gegner:innen und den Zugriff auf das Vermögen jüdischer Bürger:innen. Seit der Pogromnacht 1938 beschleunigte sich die Entrechtung und Enteignung jüdischer Bürger:innen, die schließlich in die systematische Ermordung von Millionen jüdischen Menschen aus Deutschland und den von Deutschland besetzten Ländern mündete.
Wichtige Ereignisse
Machtübernahme
„Ermächtigungsgesetz“
Nürnberger Gesetze
„Entartete Kunst“
Vermögens-Verordnung
„Führervorbehalt“
Reichspogromnacht
Zwangsverkäufe
„Sonderauftrag Linz“
Kriegsbeginn
Entzug der Staatsangehörigkeit
Wannsee-Konferenz
Kriegsende in Europa
NS-Kunstraub
Der NS-Staat bereicherte sich im Zuge der Verfolgung und Vernichtung von Menschen umfassend an deren Eigentum. Kulturgüter und Kunstwerke standen dabei besonders im Fokus. Adolf Hitler (Sonderauftrag Linz) und hochrangige NS-Funktionäre wie Hermann Göring bestückten ihre Kunstsammlungen mit beschlagnahmtem Gut. Neben offenem Raub ging der Entzug häufig indirekt vonstatten: Zum Beispiel, wenn Verfolgte gezwungen waren, ihren Besitz zu verkaufen, um Abgaben (z.B. die „Judenvermögensabgabe“) zu begleichen oder die Flucht ins Exil zu finanzieren. Auch Kulturgut, das nicht direkt geraubt, aber zum Beispiel unter Zwang abgegeben oder veräußert wurde, gilt daher als „NS-Raubgut“.
„Washingtoner Prinzipien“ und „Gemeinsame Erklärung“
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges schufen die westlichen Alliierten Grundlagen zur Rückgabe entzogenen Gutes an die rechtmäßigen Eigentümer:innen. Auch durch gesetzliche Regelungen in der Bundesrepublik kam es in den Nachkriegsjahren zu Rückgaben und Entschädigungen, vielen Opfern aber war es nicht möglich, ihre Ansprüche geltend zu machen oder sie konnten sie gegen vielfache Widerstände nicht durchsetzen. Zudem blieben infolge des Kalten Krieges die DDR und Osteuropa in der Frage der Restitutionen weitgehend außen vor. Ab Mitte der 1970er Jahre galten Rechtsansprüche als juristisch verjährt.
Erst mit dem Ende des Kalten Krieges und mit der deutschen Wiedervereinigung entfaltete sich langsam wieder eine Restitutionsdebatte: 1998 wurden auf einer internationalen Konferenz die „Washingtoner Prinzipien“ verabschiedet. 43 Staaten und 13 nichtstaatliche Organisationen verpflichteten sich darin, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zu identifizieren und gerechte und faire Lösungen mit den Eigentümer:innen oder ihren Erbinnen und Erben zu finden. In Deutschland verpflichteten sich die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände im Jahr 1999 mit der „Gemeinsamen Erklärung“ als Träger öffentlicher Einrichtungen darauf hinzuwirken, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zurückzugeben. Die Erklärung ist zwar eine Selbstverpflichtung ohne rechtliche, aber mit hoher moralischer und politischer Verbindlichkeit.
Washingtoner Prinzipien
Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden (Washington Principles)
Veröffentlicht im Zusammenhang mit der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington, D.C., 3. Dezember 1998
Im Bestreben, eine Einigung über nicht bindende Grundsätze herbeizuführen, die zur Lösung offener Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerken beitragen sollen, anerkennt die Konferenz die Tatsache, dass die Teilnehmerstaaten unterschiedliche Rechtssysteme haben und dass die Länder im Rahmen ihrer eigenen Rechtsvorschriften handeln.
- Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollten identifiziert werden.
- Einschlägige Unterlagen und Archive sollten der Forschung gemäß den Richtlinien des International Council on Archives zugänglich gemacht werden.
- Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die Identifizierung aller Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, zu erleichtern.
- Bei dem Nachweis, dass ein Kunstwerk durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurde, sollte berücksichtigt werden, dass aufgrund der verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der Frage der Herkunft unvermeidlich sind.
- Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.
- Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung eines zentralen Registers aller diesbezüglichen Informationen unternommen werden.
- Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollten ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kunstwerke, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, anzumelden.
- Wenn die Vorkriegseigentümer von Kunstwerken, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, oder ihre Erben ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden, wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann.
- Wenn bei Kunstwerken, die nachweislich von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, die Vorkriegseigentümer oder deren Erben nicht ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden.
- Kommissionen oder andere Gremien, welche die Identifizierung der durch die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerke vornehmen und zur Klärung strittiger Eigentumsfragen beitragen, sollten eine ausgeglichene Zusammensetzung haben.
- Die Staaten werden dazu aufgerufen, innerstaatliche Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinien zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere die Einrichtung alternativer Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen.
Gemeinsame Erklärung
Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz (Gemeinsame Erklärung)
Die Bundesrepublik Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg unter den Voraussetzungen der alliierten Rückerstattungsregelungen, des Bundesrückerstattungsgesetzes und des Bundesentschädigungsgesetzes begründete Ansprüche wegen des verfolgungsbedingten Entzugs von Kulturgütern erfüllt sowie die entsprechenden Verfahren und Institutionen zur Verfügung gestellt, damit die sonstigen Rückerstattungsverpflichteten von den Berechtigten in Anspruch genommen werden konnten. Die Ansprüche standen in erster Linie den unmittelbar Geschädigten und deren Rechtsnachfolgern oder im Fall erbenloser oder nicht in Anspruch genommenen jüdischen Vermögens den in den Westzonen und in Berlin eingesetzten Nachfolgeorganisationen zu. Die materielle Wiedergutmachung erfolgte im Einzelfall oder durch Globalabfindungsvergleiche. Das Rückerstattungsrecht und das allgemeine Zivilrecht der Bundesrepublik Deutschland regeln damit abschließend und umfassend die Frage der Restitution und Entschädigung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut, das insbesondere aus jüdischem Besitz stammt. In der DDR war die Wiedergutmachung von NS-Unrecht nach alliiertem Recht über gewisse Anfänge nicht hinausgekommen. Im Zuge der deutschen Vereinigung hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung der Grundsätze des Rückerstattungs- und Entschädigungsrechts verpflichtet. NSverfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut wurde nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes und des NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes zurückgegeben oder entschädigt. Dank der globalen Anmeldung seitens der Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc. (JCC) als der heutigen Vereinigung der Nachfolgeorganisationen sind im Beitrittsgebiet gelegene Ansprüche im Hinblick auf Kulturgüter jüdischer Geschädigter geltend gemacht worden. Wie früher in den alten Bundesländern wurde auch hier soweit wie möglich eine einzelfallbezogene materielle Wiedergutmachung und im übrigen eine Wiedergutmachung durch Globalvergleich angestrebt.
I.
Die Bundesrepublik Deutschland hat - ungeachtet dieser materiellen Wiedergutmachung - auf der Washingtoner Konferenz über Holocaust-Vermögen am 3. Dezember 1998 erneut ihre Bereitschaft erklärt, auf der Basis der verabschiedeten Grundsätze und nach Maßgabe ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine gerechte und faire Lösung zu finden. In diesem Sinne wird der Stiftungsratsbeschluss der Stiftung Preußischer Kulturbesitz vom 4. Juni 1999 begrüßt. Die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände werden im Sinne der Washingtoner Erklärung in den verantwortlichen Gremien der Träger einschlägiger öffentlicher Einrichtungen darauf hinwirken, dass Kulturgüter, die als NS-verfolgungsbedingt entzogen identifiziert und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, nach individueller Prüfung den legitimierten früheren Eigentümern bzw. deren Erben zurückgegeben werden. Diese Prüfung schließt den Abgleich mit bereits erfolgten materiellen Wiedergutmachungsleistungen ein. Ein derartiges Verfahren ermöglicht es, die wahren Berechtigten festzustellen und dabei Doppelentschädigungen (z. B. durch Rückzahlungen von geleisteten Entschädigungen) zu vermeiden. Den jeweiligen Einrichtungen wird empfohlen, mit zweifelsfrei legitimierten früheren Eigentümern bzw. deren Erben über Umfang sowie Art und Weise einer Rückgabe oder anderweitige materielle Wiedergutmachung (z. B. gegebenenfalls in Verbindung mit Dauerleihgaben, finanziellem oder materiellem Wertausgleich) zu verhandeln, soweit diese nicht bereits anderweitig geregelt sind (z. B. durch Rückerstattungsvergleich).
II.
Die deutschen öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Archive und Bibliotheken haben schon in der Vergangenheit die Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut unterstützt:
- durch Erschließung und Offenlegung ihrer Informationen, Forschungsstände und Unterlagen,
- durch Nachforschungen bei konkreten Anfragen und eigene Recherchen im Falle von aktuellen Erwerbungen,
- durch eigene Suche im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der jeweiligen Einrichtung,
- durch Hinweise auf die Geschichte von Kulturgütern aus NS-verfolgungsbedingt entzogenem Besitz in den Sammlungen, Ausstellungen und Publikationen.
Diese Bemühungen sollen - wo immer hinreichend Anlass besteht - fortgeführt werden.
III.
Darüber hinaus prüfen Bundesregierung, Länder und kommunale Spitzenverbände im Sinne der Washingtoner Grundsätze ein Internet-Angebot einzurichten, das folgende Bereiche umfassen sollte:
- Möglichkeiten der beteiligten Einrichtungen, Kulturgüter ungeklärter Herkunft zu veröffentlichen, sofern NS-verfolgungsbedingter Entzug vermutet wird.
- Eine Suchliste, in die jeder Berechtigte die von ihm gesuchten Kulturgüter eintragen und damit zur Nachforschung für die in Frage kommenden Einrichtungen und die interessierte Öffentlichkeit ausschreiben kann.
- Informationen über kriegsbedingte Verbringung NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter in das Ausland.
- Die Schaffung eines virtuellen Informationsforums, in dem die beteiligten öffentlichen Einrichtungen und auch Dritte ihre Erkenntnisse bei der Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern eingeben können, um Parallelarbeiten zu gleichen Themen (z. B.: Bei welcher Auktion wurden jüdische Kulturgüter welcher Sammlung versteigert?) auszuschließen und im Wege der Volltextrecherche schnell zugänglich zu machen.
IV.
Diese Erklärung bezieht sich auf die öffentlich unterhaltenen Archive, Museen, Bibliotheken und deren Inventar. Die öffentlichen Träger dieser Einrichtungen werden aufgefordert, durch Beschlussfassung in ihren Gremien für die Umsetzung dieser Grundsätze zu sorgen. Privatrechtlich organisierte Einrichtungen und Privatpersonen werden aufgefordert, sich den niedergelegten Grundsätzen und Verfahrensweisen gleichfalls anzuschließen.
Erklärfilm: Was sind gerechte und faire Lösungen?
Der Film steht kostenfrei zum Download bereit. Er darf unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 genutzt und verbreitet werden. © Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, bildbad
Provenienzforschung
Kunstfund Gurlitt
In den Fokus einer breiten internationalen Öffentlichkeit rückte das Thema „NS-Raubgut“ durch den „Kunstfund Gurlitt“. 2013 wurde bekannt, dass bei dem Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt in München eine große Kunstsammlung gefunden worden war. Da Cornelius Gurlitts Vater, Hildebrand Gurlitt (1895-1956), als ein Kunsthändler in der NS-Zeit mit der „Verwertung“ der „Entarteten Kunst“ beauftragt und auch als einer der wichtigen Einkäufer für die NS-Führung tätig war, stand die gesamte Sammlung unter Raubkunst-Verdacht.
Im November 2013 wurde die „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ gegründet, um zu untersuchen, welche der in München und später in Salzburg gefundenen Werke zwischen 1933 und 1945 verfolgungsbedingt entzogen worden waren. Die Arbeit der Taskforce endete planmäßig zum 31. Dezember 2015. Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanzierte Projekt „Provenienzrecherche Gurlitt“ führte in der Trägerschaft des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste bis Dezember 2017 die Forschungen fort. Bis Ende 2019 wurde für 14 Werke aus dem „Kunstfund Gurlitt“ ermittelt, dass es sich bei diesen höchstwahrscheinlich oder gesichert um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut (sog. „NS-Raubgut“) handelt.
Im Mai 2020 erschien in der Schriftenreihe Provenire des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste der Band „Kunstfund Gurlitt – Wege der Forschung“.
Erklärfilm zum Kunstfund Gurlitt
Beratende Kommission
Hilfestellung für die Provenienzforschung bieten:
Handreichung
Zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung stellen der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände eine Handreichung zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine rechtlich nicht verbindliche Orientierungshilfe für Provenienzrecherchen zu NS-Raubgut in öffentlichen wie auch privaten Museen, Sammlungen, Bibliotheken und Archiven. Sie wendet sich an Verantwortliche für den Umgang mit Kulturgutbeständen und Praktiker der Provenienzforschung.
Leitfaden
Der Leitfaden zur Provenienzforschung für Kulturgut, das während der nationalsozialistischen Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurde, dient als praxisorientierter Werkzeugkasten für Mitarbeiter:innen von Museen, Bibliotheken und Archiven sowie in Kulturverwaltungen, für den Kunst- und Antiquariatshandel und auch für private Sammlungen. Wer Zweifel an der Provenienz von Kulturgütern in eigenen Beständen hat – egal, ob Gemälde, Skulptur, Buch, Münze, Porzellan, Grafik oder Silberbesteck – findet im Leitfaden das nötige Instrumentarium: praktische Hinweise, Fallbeispiele sowie alle wichtigen Adressen und Quellen.
Der Leitfaden ist ein Gemeinschaftswerk, das vom Zentrum mit dem Arbeitskreis Provenienzforschung e. V., dem Arbeitskreis Provenienzforschung und Restitution – Bibliotheken, dem Deutschen Bibliotheksverband e. V., dem Deutschen Museumsbund e. V. und ICOM Deutschland e. V. erarbeitet wurde. Die Autor:innen haben an der wissenschaftlichen, methodischen und praktischen Entwicklung des Feldes in den letzten Jahren entscheidenden Anteil gehabt und bringen auf 135 Seiten ihre profunde Praxiserfahrung ein.
Der Leitfaden ist als ePub auch auf Englisch verfügbar.
Der Leitfaden kann kostenlos bestellt werden unter:
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Anna-Katharina Köhler
Publikationen
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 24
E-Mail: anna-katharina.koehler@kulturgutverluste.de
Erbenermittlung
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste bietet mit seiner Lost Art-Datenbank Erb:innen und Anspruchsteller:innen die Möglichkeit, selbst nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und eigene Verluste zu veröffentlichen. Oft wissen die Nachfahr:innen der 1933–1945 verfolgten Familien jedoch nichts vom Verlust oder vom Verbleib ihres Eigentums. Das Zentrum bietet aktuell gehaltene Informationen mit Hinweisen zu Methoden, Abläufen, Recherchemöglichkeiten und Quellen zur Ermittlung möglicher Erb:innen. Als Ansprechpartner steht auch der Help Desk für Anfragen zu NS-Raubgut zur Verfügung. Zudem besteht seit Beginn des Jahres 2019 die Möglichkeit, beim Zentrum eine Förderung von Projekten zur Erbenermittlung zu beantragen.
Literatur
- Saskia Johann, Annette Müller-Spreitz, Alexander Sachse: Erstcheck Provenienzforschung. Eine Handreichung für die Praxis, 2024
- Christoph Zuschlag: Einführung in die Provenienzforschung. Wie die Herkunft von Kulturgut entschlüsselt wird, München 2022
- Deutsches Zentrum Kulturgutverluste u.a.: Leitfaden Provenienzforschung. Zur Identifizierung von Kulturgut, das während der nationalsozialistischen Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurde, Magdeburg 2019
- Julie-Marthe Cohen u.a. (Hg.): Handbuch zur Judaica Provenienz Forschung: Zeremonialobjekte, hrsg. v. Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) & World Jewish Restitution Organization (WJRO), Berlin 2019
- Claudia Andratschke u.a. (Hg.): Leitfaden zur Standardisierung von Provenienzangaben, hrsg. vom Arbeitskreis Provenienzforschung e. V., Hamburg 2018
- Stefan Alker u.a. (Hg.): NS-Provenienzforschung und Restitution an Bibliotheken, Berlin 2017
- Sheila Heidt: Restitutionsbegehren bei NS-Raubkunst. Praxisleitfaden zur „Handreichung zur Umsetzung der ‘Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz’“, Berlin 2017
- Uwe Fleckner u.a. (Hg.): Markt und Macht: Der Kunsthandel im „Dritten Reich“, Berlin 2017
- Tanja Baensch u.a. (Hg.): Museen im Nationalsozialismus: Akteure – Orte – Politik, Wien/Köln/Weimar 2016
- Meike Hoffmann, Nicola Kuhn: Hitlers Kunsthändler. Hildebrand Gurlitt 1895-1956, München 2016
- Iris Lauterbach: Der Central Collecting Point in München. Kunstschutz, Restitution, Neubeginn. (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München 34), München 2015
- Birgit Schwarz: Auf Befehl des Führers. Hitler und der NS-Kunstraub, Darmstadt 2014
- Stefan Koldehoff: Die Bilder sind unter uns, Frankfurt 2009
- Jonathan Petropoulos: The Faustian Bargain: The Art World in Nazi Germany, Oxford 2000
- Thomas Buomberger: Raubkunst, Kunstraub: die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgütern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs, Zürich 1998
- Lynn H. Nicholas: The Rape of Europa: The Fate of Europe's Treasures in the Third Reich and the Second World War, New York 1994
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Recherche
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