Saal Schloss Rötha

SBZ / DDR: Grundlagen & Übersicht

Welche Formen nahm der Kulturgutentzug in der Sowjetischen Besatzungszone nach 1945 und in der DDR an? Historische Hintergründe und Informationen zur Grundlagenforschung sowie Literatur-Empfehlungen finden Sie hier.

Historischer Hintergrund

Ziel der politischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Umgestaltungen, die seit dem 8. Mai 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone begannen und die ab dem 7. Oktober 1949 der DDR-Staat fortsetzte, war das Vorbild der Sowjetunion (UdSSR). Diese Zielsetzung war nicht durch freien Entschluss der Bevölkerung in demokratischen Wahlen entstanden, sondern unter dem Schutz der Besatzungsmacht durch Besetzung von Schlüsselstellen mit kommunistischen Kadern und durch planvolle Schwächung von Oppositionsbestrebungen festgelegt worden.

Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) sah sich nach ihrem Zusammenschluss aus KPD und SPD 1946 als alleinige Trägerin des gesellschaftlichen Fortschritts. Aus ihrem Selbstverständnis als „Partei der deutschen Arbeiterklasse“ folgte ihr umfassender Führungsanspruch auf allen Ebenen im sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat. Zur Festigung dieses Anspruchs gehörte im gesamten Zeitraum ihrer Herrschaft bis 1989 (der „Diktatur des Proletariats“) auch stets die entschädigungslose Enteignung von Privateigentum zugunsten des Staates („Volkseigentum“).

Enteignet wurde dabei nicht nur auf Grundlage entsprechender Gesetze, sondern ebenso durch Gesetzesbeugung, Gesetzesmissbrauch und sonstige unlautere Mittel wie der Mitwirkung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Dem sozialistischen Staat diente entzogenes Privateigentum unter anderem dazu, über den Verkauf ins „nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet“ (NSW) dringend benötigte Devisen zu erlangen.

Kennzeichnend für Entziehungen in der SBZ ist eine pauschale Kriminalisierung willkürlich definierter Gruppen ohne die Feststellung individueller Schuld („Junker“, „Kriegsgewinnler“). Kennzeichnend für Entziehungen in der DDR ist eine Kriminalisierung Einzelner mit konstruiertem oder verzerrtem Schuldvorwurf („Wirtschaftsverbrecher“, „Republikflüchtige“, „Spekulanten“).

Ungeklärte Eigentumsfragen (sogenannte offene Vermögensfragen) blieben vom Grundlagenvertrag beider deutscher Staaten 1972 ausgeklammert und einer späteren Einigung vorbehalten. Rückübertragungen entzogenen Privateigentums waren ab 1990 (vom VermG) und ab 1994 (vom EALG) bundesgesetzlich geregelt.

Wichtige Ereignisse

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. mehr erfahren
Video laden

Der Film steht kos­ten­frei zum Dow­n­load be­reit. Er darf un­ter der Li­zenz CC BY-NC-ND 4.0 ge­nutzt und ver­brei­tet wer­den. © Deut­sches Zen­trum Kul­tur­gut­ver­lus­te, bildbad

Literatur

Ansprechpartner:innen im Fachbereich Kulturgutverluste im 20. Jahrhundert in Europa

Dr. Uwe Hart­mann
Lei­tung
Tel: +49 (0) 391 727 763 14
E-Mail: uwe.hart­mann@kul­tur­gut­ver­lus­te.de

Ma­thi­as Dei­nert
Re­fe­rent Kul­tur­gut­ent­zie­hun­gen SBZ/DDR
Tel: +49 (0) 391 727 763 32
E-Mail: ma­thi­as.dei­nert@kul­tur­gut­ver­lus­te.de

Sa­bi­ne Kra­mer
Pro­jekt­ma­na­ge­ment und Do­ku­men­ta­ti­on SBZ/DDR
Tel: +49 (0) 391 727 763 43
E-Mail: sa­bi­ne.kra­mer@kul­tur­gut­ver­lus­te.de

Weitere Inhalte

altes Depot des Potsdam Museums
Förderung
Mehr Informationen zur Förderung der Grundlagenforschung im Bereich SBZ und DDR
Titelmotiv Schriftenreihe „Provenire“: Band 3
Materialien
Publikationen, Veranstaltungen und Ausstellungen zum Kulturgutentzug in SBZ und DDR
Volkseigentum Tisch
Rückübertragungen
Zum Umgang mit Rückübertragungen von Kulturgut, das in SBZ und DDR entzogen wurde