Förderung der Provenienzforschung im Bereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“
Grundsätzliche Informationen
Im Januar 2019 hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste entsprechend einem Beschluss des Stiftungsrates die Voraussetzungen für eine Förderung der Provenienzforschung zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und der diesbezüglichen Grundlagen- und Kontextforschung geschaffen. Die entsprechende Förderrichtlinie Provenienzforschung zu „Kultur- und Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten" ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und liegt seit dem 2. Januar 2024 in überarbeiteter Form vor. Der Förderbeirat „Koloniale Kontexte" für die Evaluierung von Projektanträgen ist seit Anfang Februar 2019 eingerichtet.
Der Fachbereich folgt in seinem Verständnis von „kolonialen Kontexten“ dem „Leitfaden des Deutschen Museumsbundes zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (2019). Im Fokus der Förderrichtlinie steht dabei Kultur- und Sammlungsgut, das im Zuge der kolonialen Expansion nach Europa verbracht wurde. Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten findet sich in unterschiedlichen Museums- und Sammlungsgattungen, nicht nur in ethnologischen Museen. Der angemessene Umgang damit bedarf interdisziplinärer und internationaler Kooperationen und insbesondere der unvoreingenommenen Zusammenarbeit mit Experten, Interessensgruppen und Institutionen sowie potentiellen Anspruchstellern aus den Herkunftsländern und -gesellschaften.
Die Kulturministerkonferenz der Länder hat zusammen mit Vertretern des Bundes und der kommunalen Spitzenverbände am 13. März 2019 „Erste Eckpunkte" zum Umgang mit Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten beschlossen. Die „Eckpunkte" behandeln wichtige Fragen wie Transparenz, Provenienzforschung und Rückführung der Kultur- und Sammlungsgüter.
Ähnlich den Eckpunkten ist die Tätigkeit des Zentrums daher auf folgende Förderziele ausgerichtet:
- die systematische und nachhaltige Aufarbeitung der Provenienzen von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Museen und Sammlungen, einschließlich Bibliotheken und Archiven, in Deutschland;
- die Erforschung und Aufarbeitung grundlegender Fragen zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Museen und Sammlungen, einschließlich Bibliotheken und Archiven, in Deutschland (Grundlagen- und Kontextforschung);
- die öffentlich zugängliche, insbesondere digitale, Dokumentation der Forschungsergebnisse.
Gefördert und gestärkt werden soll darüber hinaus:
- das Bewusstsein für die Bedeutung der Provenienzforschung zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, gerade auch in Einrichtungen, die mit diesem Thema noch keine oder wenig Erfahrung gesammelt haben;
- die Entwicklung spezifischer Standards der Dokumentation und Publikation für Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten;
- der Wissenstransfer zwischen den sammlungsbewahrenden Einrichtungen und die Entwicklung nationaler Forschungsnetzwerke;
- die Entwicklung und Stärkung von internationalen Forschungskooperationen, insbesondere die Zusammenarbeit mit Experten, Interessensgruppen und Institutionen sowie potentiellen Anspruchstellern und Nachkommen in bzw. aus den Herkunftsländern und -gesellschaften der Sammlungen;
- die Weitergabe der Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Projekten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung.
Antragsberechtigt sind Kultur- und Sammlungsgut bewahrende und/oder dazu forschende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Dazu zählen Museen, Bibliotheken, Archive und Universitätssammlungen. Seit 1.1.2021 können Anträge im Bereich der Provenienzforschung auch von privaten Einrichtungen gestellt werden, die nach §59 in Verbindung mit §52 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Die gemeinsame Antragsstellung mehrerer Einrichtungen, etwa eines Museums mit einer Universität oder auch mehrerer Museen, wird begrüßt, insbesondere, wenn es sich um historisch eng verknüpfte Sammlungsbestände und -kontexte handelt.
Antragsteller sollten – wo immer möglich – mit Partnern aus den Herkunftsländern der Sammlungsgüter eng zusammenarbeiten - im Idealfall bereits bei der Konzeption des Projekts und beim Projektantrag. Seit dem 1.1.2021 ist es daher auch möglich, den Projektantrag in wesentlichen Teilen in englischer Sprache einzureichen. Stimmen Sie die Einreichung von englischsprachigen Anträgen bitte unbedingt vorher mit dem Fachbereich ab. Bei einer Zusammenarbeit können Kooperationsvereinbarungen hilfreich sein. Vom Zentrum bereitgestellte Mittel können auch anteilig in den Herkunftsländern der Sammlungsgüter eingesetzt werden.
Mit der Zuwendung soll Provenienzforschung ermöglicht werden. Die bewilligten Mittel können für die Schaffung von befristeten Personalstellen, für Werkverträge, aber auch für Reisekosten oder Sachausgaben eingesetzt werden.
Formen der Projektförderung
Langfristiger Forschungsbedarf
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung. Beantragt werden kann daher nur ein Zuschuss zu den Projektkosten, d.h. der Antragsteller muss einen Eigenanteil an den Projektkosten tragen. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe, Trägerschaft und den finanziellen Mitteln des Antragstellers Rechnung tragen. Ein Antrag kann für eine Dauer von bis zu 24 Monaten gestellt werden, mit der Option auf Verlängerung. Die Projektlaufzeit sollte insgesamt 36 Monate nicht überschreiten. In besonderen Ausnahmefällen ist aber auch eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten möglich. Es kann auch sinnvoll sein, zunächst ein Projekt mit einer geringeren Laufzeit (z.B. 12 Monate) zu beantragen, um später einen Verlängerungsantrag mit längerer Dauer zu stellen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie im Rahmen des Projekts zunächst grundlegende Vorarbeiten leisten wollen, wie etwa die regionale Herkunft von Objekten zu bestimmen, um in einem zweiten Schritt die entsprechenden internationalen Kooperationen aufzubauen. Neuanträge für längerfristige Projekte können dieses Jahr zum 1. Oktober 2024 gestellt und in den Folgejahren dann jeweils zum 1. April und 1. Oktober eingereicht werden.
Kurzfristiger Forschungsbedarf
Die Förderrichtlinie des Zentrums verweist in Abschnitt VI (3) bei der Förderung kurzfristiger Projekte ausdrücklich auf die besondere Dringlichkeit des Vorhabens sowie die einzelfallbezogene Recherche. Besondere Dringlichkeit ist etwa bei einem konkreten Auskunfts- oder Rückgabeersuchen von dritter Seite gegeben. Kurzfristiger Forschungsbedarf kann auch im Falle eines sogenannten Erstchecks vorliegen (siehe Abschnitt IV (1) 1). Hier dient das Projekt der ersten, kursorischen Prüfung von Verdachtsmomenten in Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer personellen Ausstattung dazu nicht selbst in der Lage sind. In beiden Fällen kann eine Vollfinanzierung des Projekts beantragt werden, d.h. der Antragsteller muss dann in der Regel keinen Eigenanteil leisten. Es kann eine Zuwendung bis maximal 40.000 € beantragt werden. Der Antrag kann für eine Dauer von bis zu 6 Monaten gestellt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Ein Antrag für kurzfristigen Forschungsbedarf kann jederzeit eingereicht werden, er ist nicht an die Antragsfristen für langfristigen Forschungsbedarf gebunden.
Bei Fragen zur Antragstellung und Projektvorbereitung steht das Team des Fachbereichs Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten für eine Beratung zur Verfügung.
Wichtige Dokumente
Vorgehen
Antrag vorbereiten und Beratung nutzen
Neuanträge für langfristige Projekte können in diesem Jahr zum 1. Oktober 2024 gestellt werden und in den Folgejahren dann jeweils zum 1. April und 1. Oktober eingereicht werden. Anträge für kurzfristige Projekte können jederzeit eingereicht werden.
Schritt 1
Zunächst sollten Sie entscheiden, welches der vorliegenden und im Folgenden beschriebenen Förderformate für Ihren Antrag geeignet erscheint.
Alternative A: Provenienzforschung
Erarbeiten Sie einen ersten Überblick über mögliche koloniale Kontexte der Objekte Ihrer Sammlung bzw. der Sammlung, die Sie bearbeiten wollen. Hilfestellung hierbei können die Priorisierungsempfehlungen in Abschnitt IV (2) „Gegenstand der Förderung“ der Förderrichtlinie des Zentrums sein, die sich an den „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten des Deutschen Museumsbundes“ (2019) anlehnen.
Entscheiden Sie sich für ein Konvolut oder eine Objektgruppe, deren Bearbeitung in der geplanten Projektlaufzeit realisierbar ist. Bitte beachten Sie, dass eine systematische Gesamtüberprüfung der Bestände nur bei kleineren Häusern mit überschaubaren Objektzahlen gefördert werden kann.
Arbeiten Sie sich soweit in die Thematik ein, dass Sie in der Lage sind, ihr Projekt (zumindest ansatzweise) in einen größeren wissenschafts- und sammlungshistorischen Rahmen zu stellen. Benennen Sie die Bedürfnisse und Bedarfe so klar wie möglich.
Alternative B: Grundlagen- und Kontextforschung
Hier handelt es sich um Projekte, bei denen die Fragestellung über einzelne Objekte und Objektgruppen hinaus von grundsätzlicher Bedeutung für die Provenienzforschung zu kolonialen Kontexten ist. Darunter fällt beispielsweise die Rekonstruktion und Analyse von Akteursnetzwerken, Strukturen, Prozessen und Ereignissen, die maßgeblich waren für die Aneignung von Objekten und ihre Verbringung in deutsche Sammlungen (z.B. Handelsnetzwerke und „Forschungsexpeditionen“). Überlegen Sie, ob bei Ihrem Projekt tatsächlich diese übergreifende, grundsätzliche Bedeutung gegeben ist. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn Ihre Forschungsergebnisse für einen größeren Kreis von sammlungsbewahrenden Institutionen, Provenienzforscher:innen und/oder Interessensgruppen aus den Herkunftsländern von Relevanz sind.
Schon zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, eine erste Beratung durch das Zentrum in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das geplante Projekt in Umfang und Zielsetzung der Förderrichtlinie entspricht.
Alternative C: Erschließung, Verzeichnung und Auswertung von Archivalien und Dokumenten
Wenn Sie Archivalien und Dokumente besitzen, die auch über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung sind, können Sie in besonderen Fällen auch ein Projekt zu ihrer Erschließung, Verzeichnung und Auswertung bei uns beantragen.
In diesem Fall beschreiben und analysieren Sie bitte zunächst das Konvolut und gehen Sie dabei insbesondere darauf ein, für wen außerhalb ihrer Institution diese Bestände aus welchen Gründen relevant sind und warum sich daraus eine besondere Bedeutung Ihres Bestandes ergibt. Hier reicht es nicht, lediglich auf eine grundsätzliche Offenlegung für die Forschung abzuzielen. Zusätzliches Gewicht verleihen können Sie diesem Punkt, indem Sie beispielsweise Unterstützungsschreiben (letters of support) von relevanten Institutionen oder Fachwissenschaftler:innen einholen und ihrem Antrag beilegen.
Eine Digitalisierung der Unterlagen selbst ist nur möglich, wenn dies nicht im Rahmen Ihrer grundständigen Aufgaben erledigt werden kann und muss daher gesondert begründet werden. Auch hier muss eine besondere Bedeutung der Bestände nachgewiesen werden.
Sollen für Ihr Projekt eigene digitale Infrastrukturen (z.B. eine Datenbank) erstellt werden, muss Ihr Antrag zwingend ein Konzept zur dauerhaften Unterhaltung und Pflege dieser Infrastruktur enthalten sowie eine ausführlichere Erläuterung, warum keine der bereits bestehenden Infrastrukturen für die Einpflege ihrer Datenbestände geeignet ist. Grundsätzlich müssen alle erzeugten Daten in gängigen Austauschformaten vorliegen. Digitalisierung sollte sich an den „Praxisregeln zur Digitalisierung“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) orientieren.
Alle in Ihrem Projekt entwickelten Verzeichnisse, Übersichten und Findbücher müssen grundsätzlich zweisprachig (deutsch/englisch) konzipiert werden. Planen Sie also eine entsprechende Übersetzung bereits in Ihr Projekt ein. Dies gilt nicht für einzelne Archivalien oder Dokumente, sondern nur für alle zusammenfassenden und übergeordneten Nachweise. Gleiches gilt im Ausnahmefall der Erstellung einer Datenbank: Einstiegsseite, Erläuterungen und Feldbezeichnungen müssen ebenfalls zweisprachig sein.
Das Ziel ihres Projektes sollte grundsätzlich eine möglichst weitgehende Offenlegung der jeweiligen Bestände für alle Interessierten sein; kostenpflichtige Zugangslösungen oder Bereitstellung nur innerhalb der jeweiligen Institution scheiden daher in der Regel aus. Bei besonders sensiblen Beständen können Ausnahmen von diesem allgemeinen Zugriff gemacht werden. Bitte begründen Sie in diesem Fall ausführlich die geplanten Einschränkungen und legen Sie ein entsprechendes Zugangskonzept vor (z.B. Zugang nur auf Antrag/nach entsprechender Einweisung/für bestimmte Personen).
Alternative D: Kurzfristige Projekte mit besonderer Dringlichkeit/Einzelfallrecherche
Bei diesen Projekten geht es um die Provenienzforschung zu einzelnen Objekten oder kleinen Konvoluten, die einer besonderen Dringlichkeit unterliegt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es eine Rückgabeforderung oder zumindest eine entsprechende Anfrage gibt. Auch bei menschlichen Überresten und kulturell sensiblen Objekten (siehe auch Abschnitt IV (2), erste beide Punkte) wird regelmäßig eine besondere Dringlichkeit angenommen.
Alternative E: Kurzfristiges Projekt "Erstcheck"
Der sogenannte "Erstcheck" soll Kulturgut sammelnden oder bewahrenden Einrichtungen, die aufgrund ihrer personellen Ausstattung dazu nicht selbst in der Lage sind, eine erste, kursorische Prüfung ihrer Sammlung ermöglichen. Hierfür sollten zumindest Hinweise auf eine Verbindung zu kolonialen Kontexten vorliegen; es müssen allerdings noch keine konkreten oder weiterführenden Informationen bekannt sein. Ein Erstcheck kann für alle Objektarten beantragt werden. Mögliches Ergebnis eines Erstchecks ist die Identifizierung von Objekten oder Konvoluten, zu denen eine umfangreichere Provenienzforschung erforderlich ist. Hierfür kann nach Projektabschluss in Absprache mit dem Fachbereich ein kurz- oder langfristiger Antrag gestellt werden.
Schritt 2
Überlegen Sie, ob es mögliche Kooperationspartner für ihr Projekt gibt und setzen Sie sich mit diesen in Verbindung. Infrage kommen beispielsweise Sammlungsinstitutionen mit ähnlichen Konvoluten und/oder Themen- bzw. Schwerpunktsetzungen, Universitäten mit verwandten Forschungsprojekten und -interessen sowie Experten, Interessensgruppen und Sammlungs- bzw. Forschungsinstitutionen in bzw. aus den Herkunftsländern und -gesellschaften. Eine Zusammenarbeit mit letzteren, insbesondere mit potenziellen Anspruchstellern oder Nachkommen, ist ausdrücklich erwünscht.
Schritt 3
Erarbeiten Sie mit den Kooperationspartnern Forschungskonzept und -strategie, Arbeitsteilung sowie konkrete Projektziele. Legen Sie fest, wie die beantragten Mittel zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt werden sollen. Wenn möglich, lassen Sie sich von den Kooperationspartnern durch formlose Absichtserklärungen die geplante Zusammenarbeit bestätigen. Insbesondere dann, wenn Sie die Sammlung einer anderen Institution (mit-)bearbeiten möchten, muss dem Antrag eine Absichtserklärung des Verfügungsberechtigten des zu untersuchenden Sammlungsgutes beiliegen. Bei der Ausgestaltung von Kooperationen zwischen Universitäten und Museen/Sammlungen empfehlen wir, sich an unserer Checkliste (PDF, 535 KB) zu orientieren. Identifizieren Sie Quellen- und Archivbestände, die für das Projekt eingesehen werden müssen, und beziehen Sie die dafür nötigen Forschungsreisen in ihren Antrag ein.
Schritt 4
Formulieren Sie Ihre Beweggründe, einen Antrag zu stellen. Erläutern Sie die kolonialen Kontexte, die das Projekt behandelt – insbesondere gewaltförmige Erwerbskontexte bzw. Kontexte, die heute rechtlich und moralisch nicht mehr vertretbar erscheinen. Stellen Sie die bereits erfolgten Vorarbeiten dar. Entwickeln Sie ein Konzept für die Veröffentlichung der Ergebnisse und die geforderte Transparenz gegenüber einer internationalen Öffentlichkeit. Hierzu gehört in der Regel die Mehrsprachigkeit. Denken Sie daran, entsprechende Übersetzungskosten einzuplanen.
Schritt 5
Erstellen Sie einen möglichst detaillierten Arbeitsplan mit einzelnen Arbeitsschritten und Projektzielen.
Schritt 6
Verfassen Sie einen Finanzierungsplan und unterscheiden Sie hierbei zwischen Eigenmitteln, der beim Zentrum beantragten Zuwendung und anderen Drittmitteln.
Leistungen durch das hauseigene Personal – wie die wissenschaftliche, kuratorische, restauratorische, museologische oder anderweitige Begleitung und Unterstützung des Projekts – können nur „nachrichtlich“ dargestellt werden, das heißt, sie können nicht im Finanzierungsplan veranschlagt werden.
Als Eigenmittel können projektbedingte Personalausgaben, Werkverträge, Reisekosten oder Sachausgaben sowie ein geringer Betrag für den Arbeitsplatz angegeben werden. Die Höhe des Eigenanteils sollte der Größe des Antragstellers bzw. seines Trägers Rechnung tragen. Bei kurzfristigen Anträgen muss kein Eigenanteil erbracht werden.
Reisekosten müssen in jedem Fall nach Bundesreisekostengesetz veranschlagt werden. Für Auslandsreisen sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland des Bundesministeriums der Finanzen zu beachten. (Informationen zum Bundesreisekostengesetz) Alle Informationen zur Abrechnung von Reisekosten finden Sie auch auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes.
Bitte beachten Sie bei der Angabe von Pauschalen (bspw. Sachkostenpauschalen, Gemeinkostenzuschläge), dass deren tatsächliche Aufwendung im Verwendungsnachweis in Form von Belegen nachgewiesen werden muss. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann die diesbezügliche Zuwendung zurückgefordert werden.
Schritt 7
Lassen Sie Ihren möglichst vollständigen Antragsentwurf bis spätestens vier Wochen vor der Antragsfrist bzw. vor der geplanten Abgabe im Falle eines kurzfristigen Forschungsbedarfes vom Fachbereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ auf sachliche und formale Richtigkeit prüfen. Formale Fehler können zum Ausschluss des Antrags führen. Verstehen Sie daher bitte die Anmerkungen und Empfehlungen des Fachbereichs als Hilfestellung: Sie garantieren, dass Ihr Antrag in die Begutachtung aufgenommen wird, allerdings nicht, dass er positiv begutachtet wird.
Projekt durchführen
Zuwendungsvertrag
Anträge auf langfristige Förderung werden dem Förderbeirat „Koloniale Kontexte“ zur Begutachtung vorgelegt. Der Förderbeirat empfiehlt dem Vorstand des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste eine Bewilligung, eine Bewilligung mit Auflagen/Kürzungen oder eine Ablehnung.
Der Vorstand erteilt auf Grundlage dieser Empfehlungen die Förderzusagen (ggf. mit Auflagen) oder Ablehnungen für die jeweiligen Anträge. Wenn Auflagen erteilt wurden, müssen diese zunächst vollumfänglich vom Antragsteller erfüllt werden, bevor die finale Förderzusage ausgesprochen werden kann. Die Überarbeitung der Anträge gemäß Auflagen muss in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Bescheid erfolgen.
Mit der Förderzusage erhält der Antragsteller die Aufforderung, u.a. den definitiven Projektbeginn mitzuteilen. Es wird empfohlen, diese Informationen erst einzureichen, wenn die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projekts festgelegt werden konnten, beispielsweise sobald eine Stellenausschreibung und Stellenzusage für den Projektbearbeiter/die Projektbearbeiterin erfolgt ist. Die Projektlaufzeit muss verbindlich festgehalten werden, da die Auszahlung der Zuwendung daran gebunden ist.
Sobald alle erforderlichen Informationen seitens des Antragstellers vorliegen, erarbeitet das Zentrum einen Vorschlag zur Festlegung von sogenannten Erfolgskriterien auf der Grundlage des eingereichten Antrages. Die Erfolgskriterien stellen Projektziele dar, die innerhalb der Projektlaufzeit erfüllt werden müssen. Werden diese Projektziele nicht erfüllt, kann das Projekt als gescheitert erachtet und Zuwendungen zurückgefordert werden.
Sind die Erfolgskriterien für das Projekt mit dem Zuwendungsempfänger abgestimmt, kann der Zuwendungsvertrag vom Zentrum ausgearbeitet werden. Er wird in zweifacher Ausführung und vom Vorstand des Zentrums unterschrieben an den Zuwendungsempfänger verschickt. Der Zuwendungsvertrag muss rechtzeitig vor Projektbeginn abgeschlossen werden. Er bildet die rechtliche Grundlage für die Projektförderung bzw. die Auszahlung der Zuwendung. Die Ausarbeitung des Zuwendungsvertrags benötigt einen gewissen Vorlauf. Mit dem Zuwendungsvertrag erhält der Zuwendungsempfänger auch die notwendigen Unterlagen zum weiteren Verfahren.
Zu beachten ist, dass vor dem offiziellen Projektbeginn keinerlei Verträge unterzeichnet oder Zahlungen ausgeführt werden dürfen. Sollte dies in Ausnahmefällen doch notwendig sein, sollte das Zentrum hiervon umgehend schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Das Zentrum kann dann ggf. einen so genannten vorgezogenen Maßnahmenbeginn erlauben.
Kurzbeschreibung des Projektes für die Website des Zentrums
Das Zentrum informiert auf seiner Website über alle geförderten Projekte. Dies soll sowohl Sammlungs- und Forschungsinstitutionen wie auch einer internationalen interessierten Öffentlichkeit Einblicke in laufende Projekte bieten.
Zu diesem Zweck muss jeder Zuwendungsempfänger bis spätestens vier Wochen nach Projektbeginn dem Zentrum eine Kurzbeschreibung (maximal eine DIN A4 Seite mit 1.500-2.000 Zeichen) des Projektes zur Verfügung stellen. Darin sollten die Ausgangsfrage und die Zielsetzung des Projektes sowie die geplanten Maßnahmen zur Transparenz und zur Veröffentlichung der Ergebnisse skizziert werden. Die Kurzbeschreibung ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch vorzulegen (ggf. inklusive Abbildungen). Sie muss die Kontaktdaten des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin innerhalb der geförderten Institution(en) nennen. Nach Ablauf des Förderzeitraums muss die Kurzbeschreibung des Projekts in Anlehnung an den Abschlussbericht aktualisiert werden.
Mittelanforderung
Mit dem Zuwendungsvertrag erhält der Zuwendungsempfänger die notwendigen Unterlagen für die Auszahlung der Zuwendung. Vor Projektbeginn muss ein Auszahlungsplan für die gesamte Projektlaufzeit erstellt und dem Zentrum vorgelegt werden. Die Mittel müssen während der Projektlaufzeit per verbindlicher Mittelanforderungen abgerufen werden und können nur in der angeforderten Menge ausgezahlt werden.
Bei langfristigen Projekten müssen zunächst die Eigenmittel des Zuwendungsempfängers verwendet werden, bevor die erste Mittelanforderung an das Zentrum gestellt werden kann (Fehlbedarfsfinanzierung). Dabei müssen die Mittel immer so angefordert werden, dass sie innerhalb von sechs Wochen verausgabt werden können (6-Wochen-Frist). Nicht verausgabte Beträge müssen zurückerstattet werden.
Zwischenbericht
Handelt es sich um ein langfristiges Projekt, das eine Förderzusage für 24 Monate erhalten hat, ist nach 12 Monaten ein Zwischenbericht vorzulegen. Wird ein Verlängerungsantrag gestellt, kann im Antragsformular im Feld „Vorarbeiten“ auf den Zwischenbericht verwiesen werden. Bei Projekten, deren Dauer nicht mehr als 12 Monate beträgt, ist lediglich ein Abschlussbericht vorzulegen.
Projekt abschliessen
Verwendungsnachweis
Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Förderzeitraums ist dem Zentrum ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis, für den ausschließlich das bereitgestellte Formular zu verwenden ist, sowie aus einem Sachbericht, in dem kurz zu den im Zuwendungsvertrag festgelegten Erfolgskriterien Stellung genommen wird.
Abschlussbericht
Die Forschungsergebnisse müssen in einem Abschlussbericht dokumentiert und dem Zentrum spätestens drei Monate nach Ablauf des Förderzeitraums in digitaler und gedruckter Form zugesandt werden. Die Ergebnisse des Abschlussberichts werden in die Forschungsdatenbank Proveana des Zentrums eingearbeitet. Auch der Gesamtbericht wird hier einsehbar sein. Des weiteren dient der Abschlussbericht der Auswertung des Projekts durch das Zentrum, mit dem Ziel, Schnittstellen mit anderen Forschungsprojekten aufzuzeigen (und damit Mehraufwand für nachfolgende Projekte zu vermeiden), potentielle Partner in der Provenienzforschung zu vernetzen, verbleibende Desiderate zu identifizieren und entsprechend neue Projekte zu initiieren.
Projekt nachbereiten
Die vom Zentrum geförderten Institutionen werden gebeten, das Zentrum über weiterführende Forschungen oder Funde im Nachgang zu einem geförderten Projekt bzw. zu einem erforschten Bestand zu informieren. Insbesondere Rückgabeanfragen und erfolgte Rückgaben sind hier von Interesse. Das Zentrum bietet auch in diesem Bereich an, Kontakte zu möglichen Experten, potenziellen Partnern und Partnerinstitutionen herzustellen.