Schon im Gründungsjahr des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste fand am 28. Oktober 2015 ein Brainstorming-Treffen zum Thema Kulturgutentziehungen in SBZ/DDR statt. Vertreter:innen der Kultusministerien aller neuen Bundesländer, der Beauftragten für Kultur und Medien, der Kulturstiftung der Länder, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, des Landesarchivs Sachsen-Anhalt, des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen sowie der einschlägig spezialisierte Berliner Rechtsanwalt Dr. Ulf Bischof diskutierten erstmals die Erfordernisse einer Forschungsförderung im Bereich der Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR.
Am 21. November 2016 lud die Stiftung zu einer öffentlichen Konferenz „Entziehungen von Kulturgütern in SBZ und DDR. Der Stand der Forschung und die Perspektiven“ nach Berlin ein, die die neugewonnenen Erkenntnisse präsentieren sollte. Diese Konferenz führte zu ersten Sondierungen möglicher Grundlagenstudien und in der Folge zur Anerkennung eines finanziellen Bedarfs für solche Pilotprojekte durch den Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste 2017.
Nach drei Jahren Grundlagenforschung veranstaltete das Zentrum am 30. November 2020 – beginnend mit einer vom MDR kurze Zeit später übertragenen Podiumsdiskussion am Abend zuvor – die digitale Fachkonferenz „,VEB Kunst' – Kulturgutentzug und Handel in der DDR“, um bisherige Forschungsergebnisse vorzustellen und mit rund 170 Wissenschaftler:innen, Expert:innen und Interessierten weiteren Handlungsbedarf zu diskutieren. Die Konferenz ist vollständig dokumentiert. Zudem erschienen alle Beiträge der Tagung im Band 3 der Schriftenreihe „Provenire“.
Auch in der vom Zentrum veranstalteten Reihe „Kolloquium Provenienzforschung“ finden sich regelmäßig Beiträge aus dem Themenfeld Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR. Hierzu gehörten beispielsweise die Präsentation der Forschungsergebnisse zur geheimen „MfS-Aktion ‚Licht‘ 1962“ durch Thomas Widera vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung der TU Dresden oder zum „Abbruch von Burgen, Schlössern und Herrenhäusern nach Befehl Nr. 209 der Sowjetischen Militäradministration 1947“ durch Thomas Bienert, Historiker im Bereich Bauen, Stadtentwicklung, Denkmalpflege des Thüringer Landtags.