Aktualisierte Handreichung zum Kulturgutschutz für Polizeibehörden und Justiz veröffentlicht

Die Staatsministerin für Kultur und Medien und das Bundesministerium für Justiz haben gemeinsam mit Fachexperten aus Verwaltung und Praxis ein aktualisiertes Informationsangebot zur Unterstützung von Staatsanwaltschaften, Polizei, Zoll und Kulturverwaltungen für ihre praktische Arbeit auf dem Gebiet des Kulturgutschutzes erstellt.

Die Hand­rei­chung ent­hält kon­kre­te Hin­wei­se für die Ein­lei­tung und Durch­füh­rung na­tio­na­ler Straf­ver­fah­ren so­wie für in­ter­na­tio­na­le Rechts­hil­fe- und ver­wal­tungs­recht­li­che Rück­ga­be­ver­fah­ren. Zu­dem schlüs­selt sie In­for­ma­ti­ons­we­ge, er­for­der­li­che Be­tei­li­gun­gen und Kon­tak­te zu ver­ant­wort­li­chen Stel­len auf.

Kul­tur­staats­mi­nis­te­rin Clau­dia Roth sag­te, dass für ei­nen ef­fek­ti­ven Kul­tur­gut­schutz und ins­be­son­de­re für ei­ne er­folg­rei­che Rück­ga­be­pra­xis, die en­ge Zu­sam­men­ar­beit der be­tei­lig­ten Kul­tur-, Er­mitt­lungs- und Jus­tiz­be­hör­den ent­schei­dend sei. Da­zu ge­hör­ten vor al­lem ein un­mit­tel­ba­rer Aus­tausch zwi­schen den Be­hör­den so­wie fun­dier­te Kennt­nis­se über den je­wei­li­gen Rechts­rah­men und die Zu­stän­dig­kei­ten, um ins­be­son­de­re die de­zen­tral or­ga­ni­sier­ten Staats­an­walt­schaf­ten früh­zei­tig ein­bin­den zu kön­nen.

Erst­mals ver­öf­fent­licht wur­de die Hand­rei­chung zum Kul­tur­gut­schutz im Jahr 2010. Die­se wur­de nun an die gel­ten­de Rechts­la­ge, ins­be­son­de­re nach der No­vel­lie­rung des Kul­tur­gut­schutz­rechts im Jah­re 2016, an­ge­passt.
Die Hand­rei­chung ist ab­ruf­bar un­ter: www.kul­tur­gut­schutz-deutsch­land.de