Aktualisierte Handreichung zum Kulturgutschutz für Polizeibehörden und Justiz veröffentlicht
Die Handreichung enthält konkrete Hinweise für die Einleitung und Durchführung nationaler Strafverfahren sowie für internationale Rechtshilfe- und verwaltungsrechtliche Rückgabeverfahren. Zudem schlüsselt sie Informationswege, erforderliche Beteiligungen und Kontakte zu verantwortlichen Stellen auf.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth sagte, dass für einen effektiven Kulturgutschutz und insbesondere für eine erfolgreiche Rückgabepraxis, die enge Zusammenarbeit der beteiligten Kultur-, Ermittlungs- und Justizbehörden entscheidend sei. Dazu gehörten vor allem ein unmittelbarer Austausch zwischen den Behörden sowie fundierte Kenntnisse über den jeweiligen Rechtsrahmen und die Zuständigkeiten, um insbesondere die dezentral organisierten Staatsanwaltschaften frühzeitig einbinden zu können.
Erstmals veröffentlicht wurde die Handreichung zum Kulturgutschutz im Jahr 2010. Diese wurde nun an die geltende Rechtslage, insbesondere nach der Novellierung des Kulturgutschutzrechts im Jahre 2016, angepasst.
Die Handreichung ist abrufbar unter: www.kulturgutschutz-deutschland.de