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Forschungsstelle Provenienzforschung, Kunst- und Kulturgutschutzrecht vergibt Promotionsstipendium

Die Forschungsstelle Provenienzforschung, Kunst- und Kulturgutschutzrecht an der Universität Bonn vergibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Landesstipendium Provenienzforschung in Höhe von 1.400 Euro monatlich, das vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wird.

Es steht bis Ende 2023 zur Verfügung und wird zunächst für die Dauer von zwölf Monaten vergeben, mit der Option, es nach erfolgreicher Zwischenevaluierung zu verlängern. Die Gewährung des Stipendiums ist unabhängig von einer Betreuung der Dissertation an der Universität Bonn. Es besteht keine Residenzpflicht in Bonn, jedoch ist eine aktive Beteiligung an den Aktivitäten und Veranstaltungen der Forschungsstelle erwünscht.

Das Pro­mo­ti­ons­vor­ha­ben soll­te im wei­tes­ten Sin­ne Kul­tur­gut­ent­zie­hung, -ver­la­ge­rung, -ver­brin­gung und/oder „Ver­wer­tung“ von Kul­tur­gut wäh­rend der Ko­lo­ni­al- und/oder der NS-Zeit im Rhein­land und/oder West­fa­len und/oder Lip­pe be­han­deln. An­gren­zen­de The­men­be­rei­che der Pro­ve­ni­enz­for­schung zu Per­so­nen, Netz­wer­ken, In­sti­tu­tio­nen und Kul­turein­rich­tun­gen so­wie dem Kunst­han­del, auch in be­setz­ten Ge­bie­ten, sind eben­so denk­bar. Ein en­ger the­ma­ti­scher Be­zug zum heu­ti­gen Bun­des­land Nord­rhein-West­fa­len soll­te je­doch in je­dem Fall vor­han­den sein.

Vor­aus­set­zung für die Be­wer­bung ist ein ab­ge­schlos­se­nes Hoch­schul­stu­di­um (Ma­gis­ter, Mas­ter), zum Bei­spiel in den Fä­chern Kunst­ge­schich­te, Ge­schich­te oder Eth­no­lo­gie. Be­wer­ben kön­nen sich so­wohl be­reits Pro­mo­vie­ren­de als auch Ab­sol­vent:in­nen, wel­che die Vor­aus­set­zun­gen für ein Pro­mo­ti­ons­stu­di­um er­fül­len und sich für ei­ne Dis­ser­ta­ti­on in dem oben ge­nann­ten The­men­be­reich in­ter­es­sie­ren.

Pro­mo­vie­ren­de rei­chen ne­ben ei­nem Le­bens­lauf, Ko­pi­en der Ab­schluss­zeug­nis­se und un­ter der An­ga­be der Kon­takt­da­ten zwei­er Re­fe­renz­per­so­nen ein 8 bis 10-sei­ti­ges Ex­posé zum Pro­mo­ti­ons­vor­ha­ben in­klu­si­ve Ar­beits- und Zeit­plan ein. In­ter­es­sier­te Ab­sol­vent:in­nen rei­chen ne­ben ei­nem Le­bens­lauf, Ko­pi­en der Ab­schluss­zeug­nis­se und un­ter der An­ga­be der Kon­takt­da­ten zwei­er Re­fe­renz­per­so­nen ei­ne ers­te Skiz­ze zum ge­plan­ten Pro­mo­ti­ons­vor­ha­ben ein.

Be­wer­bun­gen kön­nen per E-Mail in aus­schließ­lich ei­ner PDF-Da­tei bis zum 30. Ju­ni 2021 un­ter dem Stich­wort „Lan­des­s­ti­pen­di­um Pro­ve­ni­enz­for­schung“ an Sté­pha­nie Bau­me­werd M.A. (sbau­me­werd@uni-bonn.de) ge­schickt wer­den. Für wei­te­re Aus­künf­te ste­hen Jun. Prof. Dr. des. Ul­ri­ke Saß (ul­ri­ke.sass@uni-bonn.de) und Prof. Dr. Chri­stoph Zu­schlag (zu­schlag@uni-bonn.de) zur Ver­fü­gung.

Promotionsstipendium der Forschungsstelle Provenienzforschung, Kunst- und Kulturgutschutzrecht