NS-Raubgut
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
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Die Gedenkstunde wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de sowie auf www.bundestag.de/gebaerdensprache übertragen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-opfer-nationalsozialismus-816352
Der „Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus“ wurde 1996 vom damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Roman Herzog eingeführt. Seither findet jährlich am oder um den 27. Januar eine Gedenkstunde im Bundestag statt. Anlass ist die Erinnerung an die Befreiung der Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee am 27. Januar 1945.