Informationen zu Neuerungen in der Förderrichtlinie zu kolonialen Kontexten
Änderungen beziehen sich auf die maximale Laufzeit der vom Zentrum geförderten Projekte und die Höhe der Finanzierung. Bislang war die Förderung eines Projekts nur für höchstens 36 Monate möglich. Künftig kann in besonderen, begründeten Ausnahmefällen eine Förderung von bis zu 60 Monaten erfolgen. Außerdem wurde die Höhe der Fördersumme, bis zu der der Vorstand der Stiftung auf Empfehlung des Förderbeirats über die Zuwendung entscheidet, von 300.000€ auf 350.000€ erhöht. Damit können nun regulär Fördermittel bis zu dieser Höhe beantragt werden.
Eine wichtige Neuerung betrifft die inhaltliche Ausrichtung der Förderprojekte. Erstmals ist es nun auch im Bereich koloniale Kontexte möglich, Förderung für Projekte zur Erschließung, Verzeichnung und Auswertung von Archivalien, die über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung für die Provenienzforschung sind, zu beantragen. Eine dauerhafte Unterhaltung und Pflege dafür notwendiger digitaler Infrastrukturen kann vom Zentrum allerdings nicht übernommen werden, sondern muss anderweitig gewährleistet und mit Projektantrag nachgewiesen werden.
Interessierte lädt der Fachbereich für „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ am
24.3. von 10:00-12:00
zu einer speziell auf die Förderung von Projekten zur Erschließung von Archivalien zugeschnittenen digitalen Informationsveranstaltung ein.
Die nächste reguläre Infoveranstaltung, die sich allgemein mit den Möglichkeiten der Förderung im Bereich der Provenienzforschung zu kolonialen Kontexten befasst, findet am
10.3. von 10:00-12:00
statt. Interessierten an der neuen inhaltlichen Sparte empfiehlt der Fachbereich, an beiden Veranstaltungen teilzunehmen.
Beide Veranstaltungen werden als Videokonferenz organisiert. Für eine Anmeldung schreiben Sie bitte bis zum 22.3. bzw. 8.3. eine Nachricht an sarah.fruendt@kulturgutverluste.de. Kurz vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie die Zugangsdaten.