zwei Gemälde, die die Stadt Passau zurückgibt, sowie der Bürgermeister und der Kulturreferent von Passau und die Museumsleiterin

Stadt Passau gibt NS-Raubkunst zurück

Zwei Gemälde werden an rechtmäßige Eigentümer:innen in Frankreich übersendet.

Die Stadt Passau gibt zwei Gemälde, die aus jüdischem Besitz in Paris stammen und während des Zweiten Weltkriegs als NS-Raubkunst in das Oberhausmuseum kamen, an die rechtmäßigen Eigentümer:innen in Frankreich zurück. Die Übergabe findet Anfang November statt.

In den 1980er und 90er Jahren arbeitete die Stadt Passau ihre Geschichte während des Nationalsozialismus auf – unter anderem auch die des Oberhausmuseums. Der Kulturausschuss der Stadt beschloss 2001, Objekte, die in Verdacht geraten waren, NS-Raubgut zu sein, in die Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste einzustellen. So wurden Anwälte aus Frankreich 2019 auf das Ölgemälde „Flusslandschaft mit Angler“ von Camille Bombois (1883-1970), einem bedeutenden Vertreter der französischen Naiven, aufmerksam.

Bei Recherchen ermittelten Museumsmitarbeiter:innen im Oberhaus ein weiteres Gemälde, das aus derselben Kunstsammlung in Paris stammt und von Maurice Denis (1870-1943) geschaffen wurde. Es zeigt den Sohn eines jüdischen Kunstsammlers, Marcel-Joseph Monteux, dem die Bilder ursprünglich gehörten. Dieser besaß eine renommierte Sammlung moderner Kunst. Sein gesamter Besitz wurde 1942 von den deutschen Besatzern in Paris beschlagnahmt. Monteux wurde zunächst in Paris interniert, dann im Juli 1944 in das NS-Sammellager Drancy bei Paris verlegt und schließlich nach Auschwitz deportiert, wo er am 15. August 1944 ermordet wurde.

Die beiden Gemälde gehören zum ursprünglich insgesamt 88 Werke zählenden so genannten „CCP-Bestand“ im Oberhausmuseum. Er umfasst Gemälde und Graphiken unterschiedlicher Epochen. Wie die Werke während des Zweiten Weltkriegs nach Passau kamen, ist bislang nicht bekannt. 1946 wurden sie von der US-Army aus dem Oberhaus in den „Central Collecting Point (CCP)“ nach München gebracht, um die rechtmäßigen Eigentümer:innen zu ermitteln. Da keine Ansprüche angemeldet wurden, kamen die Objekte 1958 zurück in das Oberhausmuseum.