Zum Nachhören: „Der Abbruch von Burgen, Schlössern und Herrenhäusern nach Befehl Nr. 209 der Sowjetischen Militäradministration 1947 – mit Ausblick auf die Zeit der DDR sowie die Zeit seit 1990“ | Kolloquium Provenienzforschung
Mit dem sogenannten Befehl Nr. 209 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 9. September 1947 wurde der Abbruch von Burgen, Schlössern und Herrenhäusern offiziell in der Sowjetischen Besatzungszone angewiesen. Das stellte eine von der Besatzungsmacht angeordnete Zerstörung von Architektur- und Kulturdenkmälern dar. Das Thema wurde in der DDR verschwiegen und bis heute nur vereinzelt, oft nur objektbezogen, bearbeitet. Erstmals wurden die Geschehnisse nun in einem ostdeutschen Bundesland – Thüringen – systematisch untersucht. Sie sollen in diesem Vortrag vorgestellt werden. Dabei geht es neben dem Verlust der Bauobjekte auch um das Schicksal der Bewohner, der z.T. wertvollen Inneneinrichtungen und die zugehörigen Parks und Gärten.