Gemälde "Aufbruch der Hl. Ursula" aus dem 16. Jahrhundert
NS-Raubgut

Bremen will „Aufbruch der Hl. Ursula“ restituieren

Rückgabe an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Antiquars Jacques Rosenthal

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat der Restitution des Gemäldes „Aufbruch der Hl. Ursula“ aus dem Sammlungsbestand der Museen Böttcherstraße an die rechtmäßigen Erben des Münchener jüdischen Antiquars Jacques Rosenthal zugestimmt. Dieser musste im Januar 1936 sein Geschäft sowie seine Wohnung und Kunstsammlung unter Verfolgungsdruck verkaufen. Später erwarb Ludwig Roselius das Gemälde in der 1. Auktion des Auktionshauses Adolf Weinmüller in München.

Seit 1988 befindet sich das Bild im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen, da Ludwig Roselius jr. den Kernbestand der Sammlung seines Vaters an die Stadt verkaufte. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1989 zu einem Drittel Miteigentümer. Recherchen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München zur Sammlung Rosenthal und die Provenienzforschung der Museen Böttcherstraße kamen zu dem Ergebnis, dass das Gemälde Jacques Rosenthal 1936 NS-verfolgungsbedingt entzogen worden war.

In einem vom Holocaust Claims Processing Office vermittelten Dialog zwischen den Nachfahren der Familie Rosenthal und dem Senator für Kultur, unter Beteiligung der Museen Böttcherstraße und des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München, konnte eine faire und gerechte Lösung im Sinne der „Washingtoner Prinzipien“ vereinbart werden. Das Gemälde wird an die Erben restituiert und das Museum strebt einen Rückkauf an. Die Erben begrüßen grundsätzlich den Verbleib des Bildes in der Bremer Sammlung. Die Mittel dazu werden jetzt eingeworben. Bis zum angestrebten Rückkauf soll das Gemälde als Leihgabe in den Museen Böttcherstraße verbleiben.

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