Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) hat im Mai 2021 ein Gemälde des österreichischen Malers Rudolf von Alt restituiert. Das Ölgemälde „Neapel“ stammt aus dem Eigentum von Malvine Stern (geb. Tafler), die aus einer ungarisch-jüdischen Familie stammte und vorwiegend in Wien lebte. Nach dem Einmarsch der Nationalsozialisten in Österreich hatte sie sich dort im August 1938 polizeilich abgemeldet und lebte fortan in Ungarn. Bei der Zentralstelle für Denkmalschutz in Wien stellte sie ein „Ansuchen um Ausfuhrbewilligung“ ihrer Kunstsammlung. Das Ölgemälde von Rudolf von Alt wurde durch die Behörde jedoch von der Ausfuhr nach Ungarn „zurückgestellt“. Die willkürliche Unterschutzstellung von Kunstwerken unter die Gesetzgebung zum Schutz „national wertvollen Kulturgutes“ in Österreich wurde seit 1938 dazu benutzt, NS-Verfolgten bei der erzwungenen Emigration wertvolle Kunstwerke abzupressen. Das Gemälde gelangte später in die Sammlung zum „Sonderauftrag Linz“. Nach Überzeugung der Kunstverwaltung ergaben sich also ausreichende Anhaltspunkte für eine ungerechtfertigte Entziehung des Bildes.
Im Kunstbesitz der Bundesrepublik Deutschland befinden sich Kulturgüter, die aus ehemaligem Reichsbesitz in Bundesvermögen übergegangen sind (sog. Restbestand des Central Collecting Points München). Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB), erforscht die Provenienz dieser Objekte. Sofern ein NS-verfolgungsbedingter Verlust erkennbar ist, werden diese an die Rechtsnachfolger der NS-Verfolgten zurückgegeben.
Die ausführlichen Provenienzergebnisse der KVdB sind in der Provenienzdatenbank des Bundes unter www.kunstverwaltung.bund.de veröffentlicht.
Quelle: KVdB Pressemitteilung