NS-Raubgut

Stiftungsrat des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste beschließt Neuerungen der Förderrichtlinien

Der Stiftungsrat des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste hat auf seiner Sitzung am 2. November 2021 Änderungen in der Richtlinie für die Förderung der Provenienzforschung (NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut) beschlossen.

Die Än­de­run­gen be­zie­hen sich auf die Dau­er der Lauf­zeit der vom Zen­trum ge­för­der­ten Pro­jek­te und die Hö­he der Fi­nan­zie­rung. Bis­lang war die För­de­rung ei­nes Pro­jekts nur für die Dau­er von 36 Mo­na­ten mög­lich. Künf­tig kann in be­son­de­ren, be­grün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len ei­ne För­de­rung bis zu 60 Mo­na­ten er­fol­gen.

Bis zu ei­ner För­der­sum­me von 350.000 Eu­ro – statt bis­her von 300.000 Eu­ro – ent­schei­det der Vor­stand der Stif­tung Deut­sches Zen­trum Kul­tur­ver­lus­te über die Zu­wen­dung. Soll­te die­se För­der­sum­me in be­grün­de­ten Fäl­len über­schrit­ten wer­den, trifft der Stif­tungs­rat die Ent­schei­dung .

Au­ßer­dem wird die För­de­rung von Pro­jek­ten zur Er­schlie­ßung, Ver­zeich­nung und Aus­wer­tung von Ar­chi­va­li­en und Do­ku­men­ten, die über den Ein­zel­fall hin­aus von grund­sätz­li­cher Be­deu­tung sind, er­wei­tert. Bei­spiels­wei­se sind hier Re­tro­di­gi­ta­li­sie­run­gen von Ar­chi­va­li­en und Do­ku­men­ten so­wie die Ent­wick­lung di­gi­ta­ler In­fra­struk­tu­ren in be­son­de­ren, be­grün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len mög­lich, Ei­ne dau­er­haf­te Un­ter­hal­tung und Pfle­ge der di­gi­ta­len For­schungs­in­fra­struk­tur kann vom Zen­trum nicht über­nom­men wer­den, son­dern muss an­der­wei­tig ge­währ­leis­tet wer­den.

Die För­der­richt­li­nie tritt zum 1. De­zem­ber 2021 in der ge­än­der­ten Fas­sung in Kraft.