Systematische Bestandsprüfung in der Graphischen Sammlung der Kunsthalle Mannheim

Förderbereich:
NS-Raubgut
Zuwendungs­empfänger:
Kunsthalle Mannheim
Bundesland:
Baden-Württemberg
Ansprechpartner:
Dr. Mathias Listl

PositionProvenienzforschung Kunsthalle Mannheim

Tel.+49 (0) 621 293 62 87

E-MailMathias.listl@mannheim.de

Projekttyp:
Langfristig
Projektlaufzeit:
bis
Beschreibung:

Seit Ende 2011 erforscht die Kunsthalle systematisch die Herkunft aller Gemälde, Skulpturen und Graphiken in ihrem Bestand. Ziel der maßgeblich vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste bzw. vor 2015 von der Arbeitsstelle für Provenienzforschung geförderten Einzelprojekte ist, möglichst lückenlos die Besitzerwechsel aller vor 1946 entstandenen Objekte zu klären. Dadurch sollen während des Nationalsozialismus geraubte Kunstwerke identifiziert und ihren früheren Besitzern bzw. deren Erben restituiert werden.

Nach der systematischen Überprüfung der Sammlungsbereiche Malerei und Skulptur befand sich seit August 2015 die Graphische Sammlung der Kunsthalle im Fokus der Untersuchungen. Dabei standen zu Beginn dieses Vorhabens insgesamt 2253 Inventarnummern zur generellen Herkunftsüberprüfung an, von denen nach damaligem Kenntnisstand 531 aus dem Kunsthandel erworben wurden und 1722 auf anderen Wegen (fraglicher Erwerb vom Künstler, Schenkungen, unbekannter Erwerb, etc.) in die Sammlung gelangten.

Im Laufe des Projektes Systematische Bestandsprüfung in der Graphischen Sammlung der Kunsthalle Mannheim, I konnten bereits insgesamt 1540 Inventarnummern vom Verdacht auf NS-Raubkunst eindeutig ausgeschlossen werden. Im August 2017 startete das Projekt Systematische Bestandsprüfung in der Graphischen Sammlung der Kunsthalle Mannheim, II, um die noch nicht eindeutig einzuordnenden 713 Provenienzen soweit wie möglich zu klären. Am Ende des Gesamtprojektes lässt sich nun Folgendes bilanzieren: Insgesamt 1709 Inventarnummern konnten eindeutig vom Verdacht auf NS-Raubkunst ausgeschlossen werden. Bei 518 Grafiken ist der Verbleib zwischen 1933 und 1945 nicht eindeutig geklärt, ohne dass ein Verdacht auf einen NSverfolgungsbedingten Entzug ermittelt worden wäre. 25 Blätter müssen als potentielle NS-Raubkunst eingestuft werden, eine Grafik ist dagegen eindeutig als NS-Raubkunst zu werten.

(c) Kunsthalle Mannheim