Paula Modersohn-Becker, "Kleines Mädchen neben einem Birkenstamm"

Förderbereich:
NS-Raubgut
Zuwendungs­empfänger:
Kunstmuseen Krefeld
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:
Dr. Magdalena Holzhey

Tel.+ 49 (0) 2151 97558 113

E-Mailmagdalena.holzhey@krefeld.de

Projekttyp:
Kurzfristig
Projektlaufzeit:
bis
Beschreibung:

Am 7. Februar 1948 erwarben die Kunstmuseen Krefeld auf einer Auktion von Dr. Ernst Hauswedell in Hamburg das Bild „Kleines Mädchen neben einem Birkenstamm (1904, Öl auf Pappe, gerahmt, 73 x 55 cm) von Paula Modersohn-Becker (1876 Dresden 1907 Worpswede). Das Gemälde wurde zusammen mit einigen weiteren Grafiken zu einem Preis von 21000,- RM für die Sammlung erworben.

Seit Juni 2015 lag den Kunstmuseen Krefeld ein Rückgabeersuchen der Erben von Franz Kochmann vor, vertreten durch die Rechtsanwälte Huth Dietrich Hahn. Der jüdische Fabrikant und Kunstsammler Franz Kochmann (1872 1959) aus Dresden besaß das Bild nachweislich von 1919 bis 1929. Kochmann emigrierte gemeinsam mit seiner Frau 1940 nach Holland und lagerte im Gemeentemuseum in Den Haag Werke aus seiner Kunstsammlung ein. Das Gemälde von Modersohn-Becker befand sich nicht darunter.

Im Archiv des Museums ließen sich über die Dokumentation des Ankaufs von 1948 hinaus keine Hinweise auf die Provenienz des Bildes finden. Die Kunstmuseen Krefeld beauftragten deshalb 2016, gefördert vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, Frau Dr. Katja Terlau, Köln, mit der Provenienzrecherche zum Bild von Paula Modersohn-Becker. Das abschließende Gutachten dokumentiert die Fakten und den Stand der Erkenntnisse soweit möglich. Die Provenienzlücken konnten trotz der umfassenden Recherchen bisher nicht geschlossen werden. Es lassen sich keine gesicherten Hinweise auf den Verbleib des Bildes zwischen 1929 und 1948 finden. Vermutlich befand sich das Werk bereits 1935 im Kunsthandel; eines der vier von der Galerie Vömel, Düsseldorf, im Jahr 1935 angebotenen Werke Modersohn-Beckers ist möglicherweise mit dem hier untersuchten Gemälde identisch. Zudem befindet sich auf dem rückseitigen Holzrahmen ein Aufkleber der Firma F. G. Conzen, Rahmen- und Leistenfabrik, Kunsthandlung, Düsseldorf, welche 1935 einen Rahmen für ein Gemälde von Paula Modersohn-Becker im Auftrag der Galerie Vömel anfertigte. Ein Aufkleber der Transport-, Umzugs- und Lagerfirma „La Continentale Menkès, 125, Chaussee d'Anvers, Brussels mit französischem und niederländischem Schriftaufdruck weist auf einen Transport oder eine Lagerung hin. Der 1956 verstorbene Franz Kochmann und seine Frau Klara haben nach 1945 in Deutschland keine Ansprüche für den Verlust von Kunstwerken angemeldet, wenngleich für andere Werte (wie berufliches und wirtschaftliches Fortkommen, Schaden an Vermögen und Zahlung von Sonderabgaben) Entschädigungsanträge gestellt worden sind. Terlau kommt zu dem Schluss, dass nach den bisherigen Erkenntnissen der Provenienzforschung bei dem 1904 von Paula Modersohn-Becker gemalten Ölbild „Kind an einem Birkenstamm kein möglicher NS-verfolgungsbedingter Entzug aus der Sammlung Franz Kochmann nachweisbar ist.

Eine entsprechende Stellungnahme ist den Rechtsanwälten der Erben von Franz Kochmann zugegangen.

(c) Kunstmuseen Krefeld