Provenienzrecherche: Paul Adolf Seehaus, "Rotierender Leuchtturm"

Förderbereich:
NS-Raubgut
Zuwendungs­empfänger:
Kunstmuseum Bonn
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:
Dr. Volker Adolphs

PositionAusstellungsleiter und Kurator

Tel.+49 (0) 228 776 225

E-Mailvolker.adolphs@bonn.de

Projekttyp:
Kurzfristig
Projektlaufzeit:
bis
Beschreibung:

1949 erwarb das Kunstmuseum Bonn auf einer Auktion des Kunstkabinetts Ketterer, Stuttgart, das 1913 entstandene Gemälde „Leuchtturm mit rotierenden Strahlen (Öl auf Leinwand, 49 x 55,5 cm) von Paul Adolf Seehaus (1891-1918). Es gehört damit zu den frühesten Erwerbungen des Bonner Museums im Bereich des Rheinischen Expressionismus, einem der Sammlungsschwerpunkte des Museums.

Seit September 2009 lag dem Museum ein Restitutionsersuchen der Erben von Alfred Flechtheim vor. Die Erben machten geltend, dass das Gemälde noch bis zum Beginn der 1930er Jahre Alfred Flechtheim gehörte und im Zuge der Übernahme der Galerie Flechtheim durch dessen früheren Mitarbeiter Alex Vömel von diesem unrechtmäßig angeeignet wurde. Das Bild blieb vermutlich bis 1949 im Besitz Vömels, bevor es bei Ketterer versteigert wurde.

Die Unterlagen des Kunstmuseums Bonn zum Bild geben hinsichtlich entscheidender Jahre der Machtergreifung der Nationalsozialisten keine Auskunft zur Geschichte des Bildes. Das Kunstmuseum Bonn beauftragte deshalb 2010 gefördert von der Provenienzforschungsstelle in Berlin Dr. Vanessa-Maria Voigt mit der Provenienzrecherche zum Bild von Paul Adolf Seehaus. Im Gutachten wurden die Fakten so weit wie möglich zusammengetragen und dokumentiert. Zentrale Fragen, z.B. welche Werke sich nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30.1.1933 noch im Besitz von Flechtheim befanden, wie genau sich die Übernahme der Galerie Flechtheim durch Alex Vömel vollzog, konnten aufgrund fehlender Daten nicht beantwortet werden. Voigt kommt zu dem Schluss: „Eine abschließende Provenienz des Gemäldes von Paul Adolf Seehaus konnte aufgrund fehlender Dokumente nicht vorgenommen werden.

Ein NS-verfolgungsbedingter Verlust des Bildes konnte somit einerseits nicht nachgewiesen werden, anderseits war er, vor allem vor dem Hintergrund des Verfolgungsschicksals Flechtheims und seiner Emigration aus Deutschland 1933, nicht auszuschließen. Gemeinsam suchten deshalb die Stadt Bonn und die Erben Flechtheims eine „faire und gerechte Lösung im Sinne der „Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Im April 2012 erhielten die Erben Flechtheims in einer gütlichen Einigung vom Kunstmuseum Bonn die Hälfte des geschätzten Marktwertes des Gemäldes als Entschädigung. Das Bild konnte als Eigentum des Kunstmuseum Bonn in Bonn bleiben. Die Beschriftung des Bildes in der Sammlung informiert über die wechselvolle Geschichte des Bildes.

(c) Kunstmuseum Bonn