Provenienzrecherchen zu 200 Erwerbungen der Abteilung Gemäldegalerie im Zeitraum 1933-1945

Förderbereich:
NS-Raubgut
Zuwendungs­empfänger:
Museum Kunstpalast
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:
Barbara Til

Tel.+49 (0) 211 566 423 50

E-Mailbarbara.til@kunstpalast.de

Projekttyp:
Langfristig
Projektlaufzeit:
bis
Beschreibung:

Im Zuge der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust, Washington, D.C. am 3. Dezember 1998 wurden 11 Grundsätze in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, verabschiedet (Washington Principles). Die Museen der unterzeichneten Staaten wurden aufgefordert, ihre Bestände bezüglich ihrer Herkunft und insbesondere in Hinblick auf während der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig enteignete Kunstwerke zu überprüfen.

Die Bundesregierung Deutschland, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände bekräftigten daraufhin 1999 durch die sogenannte Gemeinsame Erklärung erneut ihre Bereitschaft, auf der Basis dieser Washingtoner Grundsätze und nach Maßgabe ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine gerechte und faire Lösung zu finden. Seitdem sind die öffentlichen Einrichtungen Museen, Archive und Bibliotheken dazu aufgerufen, ihre Unterlagen zu erschließen, Informationen und Forschungsstände offen zu legen, Bestände zu überprüfen und Objekte mit unklarer oder bedenklicher Provenienz zu veröffentlichen.

Die Stiftung Museum Kunst Palast hat hierzu von 2011 bis 2015 ein von der Arbeitsstelle für Provenienzforschung der Staatlichen Museen zu Berlin und vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördertes wissenschaftliches Projekt zur Provenienzforschung eingerichtet. Mit der Durchführung wurde die Kölner Provenienzforscherin Dr. Katja Terlau beauftragt.

Während der NS-Zeit wurden in den besetzten Ländern zahlreiche Kunstwerke für das Düsseldorfer Kunstmuseum erworben und später auf Beschluss der allierten Verwaltung an die Herkunftsländer, hauptsächlich Niederlande und Frankreich, zurückgegeben. Dennoch befinden sich bis heute u.a. durch regulären Ankauf, Tausch, Schenkung, Stiftung und Nachlass vielfach aus Deutschland in den Bestand des Museums gelangte Kunstwerke, die vor 1945 entstanden sind und bis heute Provenienzlücken aufweisen. Häufig fehlen gerade bei den erst nach 1945 erworbenen Kunstwerken die entsprechenden Angaben zu den früheren Vorbesitzern, so dass ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nach 1933 bislang nicht eindeutig ausgeschlossen werden konnte. Das Ziel der Provenienzrecherchen ist es daher, eine möglichst lückenlose Dokumentation über die Herkunft der Kunstwerke zu erstellen. Die weiteren Informationen z. B. zu den früheren Besitzern, den Eigentumsverhältnissen, zur Geschichte sowie zu dem Verbleib von Kunst- und Kulturgegenständen solle letztendlich zur Beurteilung und abschließenden Klärung von Eigentumsverhältnissen beitragen. Im Rahmen des Projektes gilt es die Provenienzen der Kunstwerke dahingehend zu überprüfen, ob sie in der Zeit des Nationalsozialismus den Eigentümer gewechselt haben und gegebenenfalls diesen Umstand dann näher zu untersuchen. Die Provenienzforschung bietet somit die Möglichkeit, bei der Auffindung, Identifizierung und Klärung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut (Raubkunst) zu unterstützen.

(c) Kunstpalast Düsseldorf